Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Konzession gleichkomme. Darauf sei zu verzichten.
Ärztinnen und Ärzte für Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz beantragen, auf die vorgesehene
Umweltschutz Erhöhung der Schwellenwerte sei zu verzichten.
Die Erhöhung der Parkplatzzahl von heute 300 auf 500 Motorwagen und die Erhöhung der Verkaufsfläche um die Hälfte aufgrund politischer Überlegungen sei aus gesundheitlicher Sicht bedenklich. Sie bringe zweifellos eine höhere
Umweltbelastung mit sich.
Stiftung Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) hält fest, dass die Erhöhung der Landschaftsschutz Verkaufsfläche um die Hälfte aufgrund politischer Überlegungen aus ihrer Sicht Schweiz (SL) bedenklich sei. Sie bringe zweifellos eine höhere Umweltbelastung mit sich.
Hinsichtlich der bestehenden und durchaus berechtigten Interesse der Grossverteiler könne sich die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) jedoch mit dieser Änderung einverstanden erklären, sofern sie von „Standardmassnahmen“ in den Bereichen Verkehr und Standortplanung entsprechend Ziff. 11.4 (vgl. Kap. 7.3) begleitet würden.
WWF Schweiz Die Erhöhung der Verkaufsfläche um die Hälfte ist aus der Sicht des WWF
bedenklich. Sie bringe tendenziell eine höhere Umweltbelastung mit sich. Bei den Verkaufsflächen spiele es eine wesentliche Rolle, ob auf ihnen Güter des täglichen Bedarfs oder beispielsweise Baufachmarktartikel verkauft werden. Die
undifferenzierte Erhöhung des Schwellenwertes überzeuge daher nicht. Der WWF Schweiz könne sich mit der Erhöhung allenfalls einverstanden erklären, sofern sie von „Standardmassnahmen“ in den Bereichen Verkehr- und Standortplanung gemäss Ziff. 11.4 (vgl. Kap. 7.3) begleitet werde.
Verkehrs-Club der Der VCS Schweiz beantragt, auf die vorgesehene Erhöhung der Schwellenwerte Schweiz (VCS) bei 80.5 Einkaufszentren und Fachmärkte sei zu verzichten. Die Schwellenwerte
von Einkaufszentren seien gegenüber dem heutigen Schwellenwert sogar zu senken. Sie seien so anzusetzen, dass alle verkehrsintensiven Einrichtungen mit erheblichen Umweltauswirkungen erfasst und gleich behandelt würden, explizit auch Formate wie Aldi, Lidl etc. mit „erheblichen Umweltauswirkungen“ gemäss USG Art. 10a Abs. 2 (Typische Grösse: 800 bis 1000 m² Ladenfläche, 50 bis 150 Parkplätze). Die aktuell „Beste Praxis“ aller Kantone sei als UVP-Schwellenwert zu definieren. Textvorschlag:
Schwellenwert für Anlagen ab 80 Parkplätzen, wenn diese an mehr als 100 Tagen mehr als 500 zusätzliche Fahrten erzeugen.
Begründung vgl. Kap. 7.3
Rheinaubund Der Rheinaubund beantragt, den UVP-Schwellenwert zu senken:
80.5 Einkaufszentren und Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 2'500 m²
Solche Anlagen würden heute ganz wesentlich zu einem hohen Bodenverbrauch mit hohem Versiegelungsgrad beitragen. Aktuell liege dieser Ressourcenanspruch gemäss Angabe des ARE bei rund 1 m²/s und sei damit in extremer Weise nichtnachhaltig. Eine Heraufsetzung des Schwellenwertes wäre ein klarer Verstoss gegen die Vorgaben des USG.
Schweizerische Zu begrüssen sei die ausdrückliche Erwähnung der Fachmärkte neben den
Vereinigung für Einkaufszentren. Problematisch sei hingegen die Erhöhung des Schwellenwerts Landesplanung (VLP) der Verkaufsflächen. Projekte für den Neubau oder die Erweiterung von
Einkaufszentren und Fachmärkten seien häufig umstritten, sorgten für
Schlagzeilen in den Medien und erhielten entsprechend grosse politische
Beachtung.
Für die Planungs- und Baubewilligungsbehörden stellten sie eine grosse