Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 41Fedlex · Ergebnisbericht

Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

7 Beurteilung einzelner Anlagetypen

7.1 Anlagetyp Nr. 11.2 (Hauptstrassen)

Änderungen gemäss keine Revisionsentwurf

Kantone Der Kanton ZG ist der Meinung, dass die Anhörung des BAFU bei Hauptstrassen

unnötig sei, weil der Bund im Rahmen der NFA nur noch Globalbeiträge an die Erneuerung und den Bau von Hauptstrassen leiste uns somit ein direkter

Zusammenhang mit Finanzierung und konkretem Projekt ist aus Bundessicht nicht mehr gegeben sei.

Der Kanton TG ortet – mit Blick auf die durch die NFA bewirkten Änderungen bei der Finanzierung von Strassen – Klärungsbedarf. Er erkundigt sich, ob künftig nur noch die Strassen im Grundnetz des Bundes oder auch jene im Ergänzungsnetz anhörungspflichtig seien? Zudem will er wissen, wie es sich mit Strassen verhalte, die über die Agglomerationsprogramme vom Bund gefördert würden. Der

Anlagetyp Nr. 11.2 sei unter Berücksichtigung der NFA-Änderungen neu zu definieren.

7.2 Anlagetyp Nr. 11.3 (andere Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen)

Änderungen gemäss keine Revisionsentwurf

Kantone Die Kantone FR und VD bemängeln, dass der Entwurf die Definition von des

Anlagetps Nr. 11.3 (Andere Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen (HLS und HVS) nicht kläre und beantragen die Klärung des Anlagetyps.

7.3 Anlagetyp Nr. 11.4 (Parkhäuser und –plätze)

Änderungen gemäss 1988 hat der Bundesrat die Erheblichkeitsschwelle für Parkhäuser und -plätze auf Revisionsentwurf 300 Parkplätze festgelegt. Mit der Revision soll der Schwellenwert auf 500

Parkplätze angehoben werden.

Zusammenfassung Das Anhörungsergebnis ist auffällig heterogen.

30 % der Kantone (8 Kantone: ZH, BE, JU, AI, AR, BL, ZG und GL) stimmen der Erhöhung der Schwelle auf 500 PP zu. 40 % der Kantone (12 Kantone: NE, GE, VS, UR, VD, TI, AG, GR, SH, FR, SO, BS) wünschen jedoch keine Erhöhung der Schwelle (Beibehaltung 300 PP).

Die Schwelle ebenfalls nicht erhöhen (oder sogar senken) möchten – neben den beschwerdeberechtigten Organisationen, der Mehrheit der Parteien und der ENHK

– der Gemeindeverband, der Städteverband, die Stadt Zürich, der Fachverband Schweizer RaumplanerInnen und die Vereinigung Schweizer Verkehrsingenieure.

Die UVP-Pflicht für diesen Anlagetyp ganz abschaffen möchten Grossverteiler und das Gewerbe (espace mobilité, Coop,Maus Frères SA, Verband der Immobilien-Investoren VIV, Möbel Pfister, strasseschweiz, Auto Gewerbe Verband Schweiz).

Die Schwelle noch weiter anheben (> 500 PP) und zum Teil nach Intensität der Nutzung differenzieren möchten die Migros, Avenir Suisse, die Fédération des Entreprises Romandes. Weiter anheben (> 500 PP) und nach Intensität der Nutzung differenzieren wollen die SVP, der Arbeitgeberverband, economiesuisse