Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

aufzunehmen: Nr. 80.5a verkehrsintensive Einrichtungen (neu): Einkaufszentren und kombinierte Anlagen mit Freizeit- und Einkaufseinrichtungen, die an 100 Tagen pro Jahr mehr als 1'500 Fahrten7 pro Tag erzeugen (verkehrsintensive Einrichtungen).

Die Argumentation des UVEK betr. Anlagetyp Nr. 11.4 sei zweifelhaft; ihr könne nicht gefolgt werden. Die umweltseitigen Auswirkungen des motorisierten

Individualverkehrs seien in den letzten zehn Jahren überhaupt nicht

zurückgegangen. Hinzu komme die neu erkannte Problematik des Klimawandels (CO2), wo der motorisierte Individualverkehr anerkanntermassen als einer der Hauptverursacher gelte.

Die Erfahrung zeige, dass UVP-Schwellenwerte durchaus auch „präventive“

Wirkung hätten. Bei einzelnen Bauvorhaben führe die drohende UVP-Pflicht dazu, dass der an sich maximal zulässige Parkplatzbedarf nicht ausgeschöpft werde. In Gemeinden und Kantonen, die keine ausreichenden Instrumente zur Begrenzung des Verkehrsaufkommens bei überdurchschnittlich verkehrserzeugenden Anlagen kennten, dürfte die bei Grossbauprojekten realisierte Parkplatzzahl deutlich

ansteigen und sich dem neu vorgesehenen Schwellenwert von 500 Parkplätzen annähern.

Begründung des Eventualantrags. Die Erheblichkeit der negativen Auswirkungen von Parkplätzen hänge wesentlich von der Nutzungsart der Anlage ab.

Anknüpfungspunkt für die UVP-Pflicht von Anlagen sollte deshalb die Fahrtenzahl (als messbare Grösse) sein. Um die Probleme aus Sicht der Luftreinhaltung in den Griff zu bekommen, müssten verkehrsintensive Anlagen unabhängig von der Parkplatzzahl der UVP-Pflicht unterstellt werden können. Konkret solle die UVP-Pflicht auch für Anlagen mit weniger als 300 bzw. neu weniger als 500 Parkplätzen oder kleineren Verkaufsflächen (VF) als 5'000 m² bzw. als neu 7'500 m² gelten, sofern diese während mehr als 100 Tagen pro Jahr mehr als 1'500 Fahrten

(Summe der Zu- und Wegfahrten) erzeugten; dies entspricht dem 40-Prozent-Wert der Jahresganglinie (nur Werktage) aller täglichen Fahrten.

Dieser Verkehr verursache Emissionen in Form von Luftschadstoffen; zudem würden durch Motorenlärm, Zuschlagen von Autotüren, lärmende Menschen auch Lärmemissionen entstehen. Zudem würden sich diese Zentren durch eine

überdurchschnittliche Inanspruchnahme des lokalen, eventuell auch des

regionalen Strassennetzes auszeichnen. Regelmässig müsse das umliegende Strassennetz um- oder gar ausgebaut oder der Verkehr anders gesteuert werden. Entsprechende Definitionen zu verkehrsintensiven Einrichtungen würden sich im Übrigen neben dem Kanton UR auch in den Kantonen ZH (im Rahmen der

Richtplanung), SZ, SO und AG finden. Die Erfahrung in diesen Kantonen zeige, dass die besagte Mengenschwelle (Fahrtenzahl) bei Billigdiscountern regelmässig bereits ab 80 Parkplätzen erreicht wird.

Kanton Glarus Die Regierung des Kantons Glarus beantragt im Sinne einer vollzugstauglichen Lösung, den Anlagetyp Nr. 11.4 wie folgt zu formulieren: Parkhäuser und -plätze für mehr als 500 Motorwagen; Parkplätze für publikumsintensive Nutzungen sind mit dem Faktor 1.5 zu gewichten. Mit einer solchen Regelung seien auch

gemischte Nutzungen (beispielsweise 100 Parkplätze für die Belegschaft und 300 Parkplätze für die Kundschaft, entspricht 550 Parkplatzgleichwerten) gut

handhabbar.

Die aktuelle Regelung des Schwellenwerts für die UVP-Pflicht bei Parkhäusern und -plätzen differenziere nicht zwischen Anlagen, die ein tiefes

7 Als Fahrten zählen Hin- und Wegfahrten einzeln