Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Fahrtenaufkommen je Parkplatz verursachen (insbesondere Parkplätze für

Angestellte und Anwohner) und publikumsintensiven Einrichtungen wie

Einkaufszentren und Fachmärkten, die ein hohes Fahrtenaufkommen je Parkplatz verursachen und damit die Umwelt wie auch das zu- und wegführende

Strassennetz erheblich belasten würden. Bei der ersten Kategorie betrachte die Regierung eine Anhebung des Schwellenwerts durchaus als sachgerecht, bei der zweiten Kategorie hingegen sei eine Anhebung des Schwellenwerts sachlich nicht begründbar.

Kanton Freiburg Die Regierung des Kantons Freiburg beantragt, die heutige Schwelle von 300 PP zu belassen; sie stellt sich gegen eine Erhöhung der Schwelle.

Die Erklärungen des Erläuterungsberichts seien im Widerspruch zur Anhebung des Schwellenwerts, da es sich gezeigt habe, dass tatsächlich bereits ein

Einkaufszentrum mit 300 Parkplätzen zu erheblichen Verkehr führen könnte und zu Belästigungen in den Umweltbereichen Luft und Lärm führe.

Auch die Rechtsprechung anerkenne die Unterstellung unter die UVP als Kriterium für die Planungspflicht. Auch die Behörden können sich auf die UVPV stützen,

wenn sie verlangen möchten, dass mit der Bewilligung der Nutzungsplan zu ändern sei. In Anbetracht der komplexen Probleme infolge dieser Art von

Projekten, und in Anbetracht der jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung sei eine Senkung der Schwelle auf 300 Plätzen nicht im Sinne einer besseren Koordination zwischen Umweltschutz und Raumordnung (Verkehr).

Die Regierung befürchtet, dass eine Anhebung des Schwellenwerts zu einer Entwicklung von Projekten knapp unter dem neuen Schwellenwert (500) führe.

Schliesslich sei der Kanton, wie in den meisten Agglomerationen mit grossen Verkehrsproblemen wie Engpässen, Staus konfrontiert – alles Entwicklung, die die öffentlichen Verkehrsmittel behinderten.

Kanton Solothurn Die Regierung des Kantons Solothurn beantragt, die heutige Schwelle von 300 PP zu belassen.

Die Erhöhung des Schwellenwertes sei aus fachlicher Sicht nicht zu begründen. Die Anhebung des Schwellenwertes sei gemäss der Einschätzung der Regierung vielmehr die Folge von kontroversen Diskussionen in der Öffentlichkeit, die sich oft an prominenten Einzelfällen entzündeten. Im Kanton Solothurn seien seit dem Inkrafttreten der UVPV im Jahr 1989 17 UVPs zu Parkierungsanlagen durchgeführt worden. 13 dieser Anlagen liegen in den Agglomerationen Grenchen, Solothurn und Olten oder im Nahbereich des Autobahnkreuzes in Härkingen. Diese

Standorte wiesen eine hohe Umweltvorbelastung und komplexe Verkehrsprobleme auf und bedingten deshalb eine transparente Darlegung der Auswirkungen und der standortspezifischen Massnahmen. Auch vor diesem Hintergrund erachte die Regierung eine Beibehaltung des bisherigen Schwellenwertes als sinnvoll.

Kanton Basel-Stadt Die Regierung des Kantons Basel-Stadt beantragt, die heutige Schwelle von 300 PP zu belassen.

Im Erläuterungsbericht zur Verordnungsänderung werde als Begründung einzig auf den Ermessensspielraum des UVEK verwiesen. Eine plausible Begründung der Schwellenwerterhöhung aufgrund einer Veränderung der

Umweltbelastungssitutation fehle. Die Heraufsetzung des Schwellenwerts sei mit den lufthygienischen Zielen nicht vereinbar. Da die Umweltbelastungen solcher Parkierungsanlagen zu erheblichen Umweltauswirkungen führen würden, seien in der Vergangenheit im Rahmen der UVP standortspezifische Massnahmen

erlassen und positive Auswirkungen auf die Umwelt erreicht worden. Da ohne UVP keine weitergehenden Untersuchungen mehr nötig wären, liessen sich