Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 37Fedlex · Ergebnisbericht
Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Abbildung 24: Haltung der Adressaten zu Artikel 12b Absätze 2 und 3.
Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Adressatengruppen.
Kantone 7 Kantone (ZH, JU, NE, VD, Ti, AG, SO) stimmen dem Entwurf zu, der lediglich
eine Neustrukturierung des geltenden Rechts darstellt.
9 Kantone (BE, UR, OW, GL, SH, AR, SZ, ZG, GR und TG) erachten die Frist des BAFU für die Beurteilung des Berichts im Rahmen der Anhörung als zu lang. Sie beantragen eine Kürzung der Frist um einen Monat, d. h. von drei auf zwei Monate.
Zudem wünscht der Kanton ZG, dass die Frist für das BAFU im Bundesverfahren von fünf auf drei Monate (ein Monat nach Eingang der kantonalen Stellungnahme, anstelle von heute zwei Monaten) reduziert wird.
Der Kanton BL schlägt als Alternative zu den Fristen in Monaten die Formulierung „beförderliche Beurteilung“ vor.
Gesamtschweizerische Economiesuisse und der Schweizer Arbeitgeberverband beantragen ebenfalls eine Dachverbände der Kürzung der Frist für das BAFU auf drei (statt fünf) Monate im Bundesverfahren Wirtschaft und auf zwei (statt drei) Monate im Anhörungsfall.
Weitere Wirtschafts- Die Fédération des Entreprises Romandes, die Schweizerische
verbände und Fach- Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB), der Fachverband der Schweiz. Kiesorganisationen und Betonindustrie (FSKB) und der Fachverband Schweizer RaumplanerInnen
(FSU) und die SGCI Chemie Pharma Schweiz beantragen ebenfalls eine Kürzung der Fristen im Bundesverfahren auf drei Monate und zum Teil auch in der
Anhörung auf zwei Monate.
Nicht angeschriebene Die Konferenz Steine und Erden beantragt ebenfalls eine Kürzung der Fristen für
Anhörungsteilneh- das BAFU. mende
6.11 Artikel 13
Änderungen gemäss Artikel 13 (bestehend)
Revisionsentwurf
Zusammenfassung Zu diesem Artikel, der im Entwurf gegenüber dem geltenden Recht nicht geändert
wurde, haben sich nur Grossverteiler, ein Verkehrsverband und ein
Gewerbeverband (espace.mobilité, Möbel Pfister, Migros, Coop, Maus Frères SA, strasseschweiz, Auto Gewerbe Verband Schweiz) geäussert.
Sie fordern alle identisch, dass in Absatz 3 der Aspekt der ganzheitlichen,
räumlichen Betrachtungsweise hinzuzufügen sei.
3 Sie beurteilt, ob unter Anwendung einer bilanzierenden ganzheitlichen, räumlichen Betrachtungsweise die geplante Anlage den Vorschriften über den Schutz der Umwelt (Art.
3) entspricht. Sie teilt das Ergebnis ihrer Beurteilung der zuständigen Behörde mit; wenn nötig beantragt sie Auflagen und Bedingungen.