Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

lufthygienische Massnahmen mangels Grundlagen nicht mehr umsetzen. Ein wesentliches Instrument zur Erreichung der lufthygienischen Ziele wäre nicht mehr vorhanden. Im städtischen Umfeld sei eine derartige Erhöhung des

Schwellenwerts nicht tragbar, da es standortspezifische, dem Einzelfall

angepasste Massnahmen brauche. Die bestehenden Vorbelastungen seien im städtischen Umfeld ungleich höher als in ländlichen Gebieten. Die

Stickstoffimmissionen würden unter anderem das Ökosystem Wald heute schon stark belasten.

Kanton Basel- Der Regierung des Kantons Basel-Landschaft erscheint es vertretbar, den

Landschaft Schwellenwert auf 500 Parkplätze zu erhöhen, zumal sich die parkplatzbezogene

Diskussion in Rechtsverfahren der vergangenen Jahre primär in

Quartierplanverfahren gestellt und auf die Frage von einer gewissen Anzahl Parkplätzen mehr oder weniger beschränkt habe.

Es sei unbestreitbar, dass Parkinganlagen dieser Dimensionierungen von über 300 oder 500 Parkplätzen per se geeignet seien, die Umwelt durch den damit

verbundenen Verkehr beträchtlich zu belasten. Die Schwellenwerterhöhung sei deshalb durchaus kontrovers beurteilbar, und es sei nachvollziehbar, dass man auch für das Belassen des Schwellenwertes eintreten könne.

Grosse Parkinganlagen würden im Kanton Basel-Landschaft entweder für

Grossbetriebe oder für publikumsintensive Einrichtungen, insbesondere

Einkaufszentren, errichtet. Die kantonale Gesetzgebung verlange für solche Vorhaben jeweils ein Verkehrsgutachten.

Kanton Schaffhausen Der Regierung des Kantons Schaffhausen beantragt die Beibehaltung des

heutigen Schwellenwerts von 300 PP.

Sollte an der Erhöhung des Schwellenwertes festgehalten werden, beantragt der Kanton Schaffhausen, zwischen Anlagen, die mit tiefem Fahraufkommen

verbunden sind, und publikumsintensiven Einrichtungen zu differenzieren.

Die Erhöhung des Schwellenwertes sei mit den lufthygienischen Zielen nicht vereinbar. Nachdem sich an der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen des Anlagetyps 11.4 kaum etwas geändert habe und die Kantone grosse

Anstrengungen unternehmen würden, um die Luftschadstoffe zu reduzieren, sei die Erhöhung des Schwellenwertes für Anlagen gemäss Nr. 11.4 nicht

nachvollziehbar. Im Weiteren sei zu berücksichtigen, dass die vorgeschlagene Erhöhung des Schwellenwerts rund 70% betrage, die Verbesserungen bei den Abgasen aufgrund technischer Fortschritte jedoch weit unter 70% liegen würden. Aus umweltpolitischer Sicht sei am Schwellenwert von 300 Parkplätzen

festzuhalten.

Kanton Appenzell Die Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden unterstützt die Erhöhung des Ausserrhoden Schwellenwertes von 300 auf 500 Plätze ausdrücklich.

[Anmerkung: In den letzten fünf Jahren wurde im Kanton AR kein einziger

Anlagetyp Nr. 11.4 bewilligt].

Kanton Zug Die Regierung des Kantons Zug stimmt diesem Kompromiss zu, obschon

beispielsweise in Österreich der Schwellenwert mit 1'500 Parkplätzen wesentlich höher liege.

[Anmerkung: In Österreich gilt das EU-Recht, gemäss welchem Städtebauprojekte, einschliesslich der Errichtung von Einkaufszentren und Parkplätzen der UVP unterstellt sind. In Gebieten mit Luftbelastung wird ab 750 PP eine

Einzelfalluntersuchung festgelegt, zudem wird in Österreich eine SUP

durchgeführt].