Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

raumplanerischen Instrumente integriert würden, sei es gefährlich, die UVP zu schwächen.

Kanton Genf Die Regierung des Kantons Genf hält fest, dass aus der Logik der Nachhaltigkeit der heutige Schwellenwert beibehalten werden müsse.

Sie möchte an dieser Stelle betonen, dass seit 2001 49% der UVP-pflichtigen Parkierungsanlagen im Kanton zwischen 300 und 500 Plätze aufwiesen. Diese Anlagen, die die Umwelt erheblich beeeinträchtigten, würden projektbedingt oder standortbedingt spezifische Massnahmen benötigten, um die Einhaltung der Umweltvorschriften sicher zu stellen. Mit einem UVP-Schwellenwert von 500 PP würde fast die Hälfte dieser Anlagen aus der UVP-Pflicht entlassen und wäre daher nicht Gegenstand von spezifischen Massnahmen, die die Einhaltung der umweltrechtlichen Bestimmungen garantierten.Die Anhebung dieses

Schwellenwerts stehe darüber hinaus im Widerspruch zu der kantonalen

Luftreinhalte und Lärmpolitik.

Die Regierung des Kantons Genf bedauert, dass das UVEK für eine so wichtige Änderung wie die der UVPV nicht eine spezilisierte Stelle beauftragt habe, die hätte überprüfen können, ob die Anhebung von UVP-Schwellen sich rechtfertigen liesse, namentlich für die Parkierungsanlagen und die Verkaufsflächen.

Eine Erhöhung der UVP-Schwellene auf 500 Plätze bedeute, dass die

Umweltmassnahmen an der Quelle weniger gut berücksichtigt würden.

Parteien Die FDP stimmt dem Entwurf zu.

FDP

SP Die SP beantragt, dass auf die Erhöhung des Schwellenwertes zu verzichten sei – stattdessen seien kreativere und lösungsorientiertere Vorschläge auszuarbeiten, die den lnteressen der Grossverteiler entgegenkommen wurden ohne die

Umweltinteressen in unsachgemässer Art zu beschneiden. Sie stellt sich gegen die vom UVEK vorgeschlagene politische Konzession, weil der Anteil des

Einkaufsverkehrs heute rund 12% betrage und laufend zunehme8 und sich somit die einseitige Bevorzugung ökonomischer Interessen ohne die nachfolgend aufgeführten „flankierenden Massnahmen“ nicht verantworten lasse.

Sie hält zudem fest, dass Parkplätze ohnehin besser anhand ihres spezifischen Verkehrserzeugungspotentials und aufgrund ihrer Anbindung an den öffentlichen Verkehr beurteilt würden als anhand der reinen Parkplatzzahlen. Wenn schon der Schwellenwert heraufgesetzt werde, müssten ergänzende Massnahmen geprüft werden (z.B. strategische Umweltprüfung (SUP), Gebiets-UVP, je nach Anlagetyp differenzierte Vereinheitlichung der Auflagen bezüglich Anbindung an den

öffentlichen Verkehr in der ganzen Schweiz oder Vereinheitlichung der Auflagen bezüglich obligatorischer Parkplatzbewirtschaftung). Zu überlegen wäre ebenfalls die Einführung eines Bestandesschutzes für bestehende Parkplätze bei

Sanierungsvorhaben.

Vgl. Begründung WWF (Seite 49)

CSP Die CSP beantragt ebenfalls, dass auf die Erhöhung des Schwellenwertes zu verzichten sei. Sie schliesst sich der Argumentation des Erläuterungsberichts des Departements betr. Umweltauswirkungen von Parkierungsanlagen an und würde es begrüssen, wenn die Schwelle gegenüber heute noch gesenkt würde

8 Der Kanton Bern rechnet für den Zeitraum bis 2015 damit, dass 44% des Verkehrszuwachses auf Kantonsstrassen bei verkehrsintensiven Einrichtungen stattfindet (100%=1,3 Mio. PW-km pro Tag!). Auf den Autobahnen dürfte dieser Anteil noch höher sein, da die meisten dieser Anlagen bei Autobahnanschlüssen realisiert werden. Rechnet zudem man alle Aldis, Denners und Lidls hinzu, kommt man auf ca. 50% Anteil am Zuwachs.