Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Kanton Appenzell Die Regierung des Kantons Appenzell Innerrhoden hält fest, dass diese Änderung Innerrhoden für den Kanton Appenzell I.Rh. kaum Auswirkungen haben dürfte, da kaum eine Nachfrage für so grosse Anlagen bestehe.

Kanton Graubünden Die Regierung des Kantons Graubünden beantragt, die bisherige Regelung (Schwellenwert 300 Parkplätze) beizubehalten.

Die UVP-Pflicht einer Anlage sei vor allem dort von besonders grosser Bedeutung für die Umwelt, wo die Vorschriften zum Schutz der Umwelt einen relativ grossen Interpretationsspielraum und eine Interessenabwägung zulassen würden. Im Bereich Luftreinhaltung sei dieser Spielraum insbesondere im Rahmen der

Massnahmenpläne Lufthygiene verhältnismässig gross.

Für das Anheben des Schwellenwertes für Parkhäuser und -plätze von heute 300 auf neu 500 Parkplätze werde im erläuternden Bericht keine sachliche Begründung gegeben. Die Anhebung des Schwellenwerts sei denn auch gemäss dem

erläuternden Bericht vorwiegend politisch motiviert. Wenn vom bisherigen

Schwellenwert abgewichen werden soll, so sollte unbedingt eine besser geeignete Grösse für die Umweltrelevanz beigezogen werden als die Anzahl der Parkplätze. Dieser Schwellenwert differenziere nicht zwischen Anlagen, die ein tiefes

Fahrtenaufkommen pro Parkplatz verursachten (z.B. Angestellten- und

Anwohnerparkplätze), und Parkanlagen von publikumsintensiven Einrichtungen wie Einkaufszentren usw., die viele Fahrten pro Parkplatz erzeugen und damit die Umwelt erheblich belasten würden.

Obwohl der Klimaschutz und damit auch die CO2-Emissionen eines Vorhabens nicht Gegenstand einer UVP seien, wäre es dennoch sinnvoll, bei gewissen Anlagen bereits bei der Wahl des Kriteriums für den Schwellenwert die CO2- Emissionen oder ein damit eng korreliertes Kriterium (z.B. Fahrleistung,

Treibstoffverbrauch) in die Überlegungen miteinzubeziehen. Damit würden die Umweltauswirkungen in einem umfassenderen Sinne berücksichtigt als mit dem vorgesehenen Schwellenwert. Dazu komme, dass die CO2-Emissionen immer mehr im Fokus des Umweltschutzes stehen. Wenn sie aber bei den

Schwellenwerten für die Festlegung der UVP-Pflicht keine Rolle spielen, würde die Gefahr bestehen, dass sich die Schere zwischen „UVP-Pflicht“ und der subjektiv wahrgenommenen „Umweltrelevanz“ immer mehr öffne.

Kanton Aargau Die Regierung des Kantons Aargau lehnt die vorgeschlagenen Anhebung ab, weil diese bei vielen Projekten zu einer nicht gewünschten Entlassung aus der UVP-Pflicht führe.

Es sei aus Sicht des Kantons Aargau sachlich nicht nachvollziehbar, warum der Schwellenwert für diesen Anlagetyp erhöht werde. Über Jahre seien diese Anlagen ein wesentliches Element der Umweltverträglichkeitsprüfung gewesen und gerade bei diesen Anlagen hätten Massnahmen zur Umweltentlastung dank der UVP durchgesetzt werden können. Es wäre stossend, wenn hier nun durch die

Erhöhung des Schwellenwerts nachträglich eine Ungleichbehandlung entstünde.

Zu prüfen wäre allenfalls, ob anstelle der Parkplatzzahl die für die Parkierung verbrauchte Fläche als Kriterium für die UVP-Pflicht herangezogen werden könnte (allenfalls unterschiedlich gewichtet werden, wenn die Anlagen mehrgeschossig angelegt würden).

Kanton Tessin Die Regierung des Kantons Tession beantragt, den heutigen Schwellenwert beizubehalten.

Dass grosse Parkierungsanlagen der UVP-Pflicht zu unterstellen seien, sollte nicht zur Diskussion gestellt werden. Die UVP-Pflicht sei aus der Sicht des Kantons TI richtig, da diese Anlagen Quelle wichtiger und komplexer potenzieller