Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

(Eventualantrag).

GP Die GP beantragt, den Schwellenwert für Parkhäuser zu senken. Er sei so

anzusetzen, dass alle verkehrsintensiven Einrichtungen mit erheblichen

Umweltauswirkungen (inklusive Aldis, Lidls etc. mit PP-Zahlen von 50 bis 150 Parkplätzen) erfasst und gleich behandelt würden. Die GP schlägt eine UVP-Pflicht ab 80 Parkplätzen vor, wenn an mehr als 100 Tagen mehr als 500 zusätzliche Fahrten erzeugt würden.

Die GP betont, dass das Umweltschutzgesetz (Artikel 10a Absatz 2) nicht auf dem Verordnungsweg unterlaufen werden dürfe. Die Schwellenwerte seien demzufolge so anzusetzen, dass alle Anlagen mit erheblichen Umweltauswirkungen erfasst würden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasse eine Analyse und Beurteilung allen Umweltgesichtspunkte. Wirtschaftliche, politische oder soziale

Rahmenbedingungen bzw. Rechtsbereiche seien deshalb keine sachgerechten Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Umweltbelastungen und somit der UVP-Pflicht.

Die GP kritisiert, dass die Vernehmlassungsvorlage nicht berücksichtige, dass die UVP für alle jene Fälle wesentlich vereinfacht werde, die mit der Voruntersuchung abgeschlossen würden. Diese Bestimmung lege ebenfalls eine Beibehaltung bzw. sogar Senkung der Schwellenwerte nahe, weil damit auf einfache und

unbürokratische Weise die vom Gesetzgeber mit der UVP angestrebte Zielsetzung realisiert werden könne.

Die GP erinnert an die Studie im Auftrag der Vereinigung Schweizerischer

Verkehrsingenieure (Forschungsauftrag SV1 2001/545), die ergeben habe, dass Einkaufszentren und Fachmärkte auch bei zentraler Lage erheblichen Verkehr auslösen. Bereits Anlagen unterhalb der heutigen Schwellenwerte verursachen nach der geltenden Rechtspraxis überdurchschnittliche und somit erhebliche Belastungen. Eine Erhöhung der Schwellenwerte unterläuft somit die Ziele des USG.

Ein klarer Hinweis, dass die Umweltbelastung von Parkierungsanlagen bereits deutlich unterhalb des aktuellen Schwellenwerts von 300 Parkplätzen erheblich sein könne, ergebe sich auch aus verschiedenen Bundesgerichtsentscheiden (Schlieren, Pratteln, Genf).

Die von espace.mobilite monierte Ungleichbehandlung von Aldi und Lidl (die an 350 Standorten über 40'000 Parkplätze ohne UVP hätten bauen könnte) sei auch für die GP stossend und könnte vermieden werden, wenn sich kleinere Anlagen ebenfalls der strengeren Rechtspraxis unterziehen müssen und die

Schwellenwerte entsprechend tiefer angesetzt würden.

Schliesslich hält die GP fest, dass die Kantone und Gemeinden neben der

Umweltbelastung meist auch erhebliche Folgekosten von verkehrsintensiven Einrichtungen zu übernehmen hätten (namentlich Ausbau des regionalen

Verkehrsnetzes). Würden die Schwellen heraufgesetzt, hätten die Behörden noch weniger Möglichkeiten zur Einflussnahme als heute.

SVP Die SVP äussert sich nicht explizit zu den Parkplätzen, sondern stellt generell fest, dass sie dem Entwurf nicht zustimmen könne und eine massive Erhöhung der Schwellenwerte um das Dreifache des Entwurfs fordere.

Gesamtschweizerische Economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband sind der Meinung, Dachverbände der der Vorschlag des UVEK brächte nur eine marginale Änderung der heutigen Wirtschaft Situation und fordert, dass der Schwellenwert bei Anlagetyp 11.4 auf 600

Parkplätze im Allgemeinen und 1'500 Parkplätze für warentransportintensive Verkaufseinrichtungen erhöht werde.