Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Schwellenwerte mindestens verdrei- oder gar vervierfacht werden, um eine spürbare quantitative Reduktion der UVP-Pflicht zu erzielen.

Schweizerische Die SAB begrüsst die Anhebung der Schwellenwerte beim Anlagetyp 11.4. Sie Arbeitsgemeinschaft für könne bei einigen Projekten zu einer spürbaren Entlastung führen und entspreche die Berggebiete (SAB)

einem Anliegen der Wirtschaft.

Schweizerischer Die Erhöhung des Schwellenwertes für Parkhäuser von 300 auf 500 Parkplätze Hauseigentümerverband wird vom HEV Schweiz grundsätzlich begrüsst. Er hinterfragt allerdings, ob diese (HEV Schweiz)

Erhöhung bereits ausreichend sei, um dem Missbrauch des Verbandsbeschwerderechts in diesem Bereich genügend zu entgegnen.

Pro Velo Schweiz Pro Velo Schweiz äussert sich einzig zur Anhebung der Schwellenwerte bei

Parkplätzen und Einkaufszentren oder Fachmärkten: Die Verordnung mit ihren Schwellenwerten sei eine Ausführungsgesetzgebung zum Umweltschutzgesetz und dürfe dieses nicht unterlaufen. Die zentrale Frage sei dabei diejenige der Erheblichkeit der Umweltbelastungen, welche von solchen Anlagen ausgehen. Nur wenn allenfalls die Erheblichkeit nicht mehr gegeben sei, könnten Schwellenwerte erhöht oder abgeschafft werden.

Möbel Pfister Vgl. espace.mobilité (Seite 46).

Vereinigung Der SVI beantragt, dass auf eine Erhöhung des Schwellenwertes auf 500

Schweizerischer Parkplätze zu verzichten sei. Eine Anlage mit 300 Parkplätzen könne – je nach Verkehrsingenieure

Nutzungswidmung des entsprechenden Parkplatzes – zu einer starken

(SVI)

Verkehrsbelastung und damit auch zu entsprechenden Auswirkungen auf

umweltrechtliche Aspekte führen. Erfahrungen zum Beispiel bei Einkaufszentren mit Gütern des täglichen Bedarfs hätten gezeigt, dass das spezifische

Verkehrspotenzial eines Parkfeldes bei bis zu 8 bis 10 Fahrten liege und die entsprechende Anlage bis zu 3'000 Fahrten pro Tag auslösen könne. Je nach Lage, Anbindung und Umfeld dieses Vorhabens sei davon auszugehen, dass ein solches Vorhaben zu einer Überschreitung von gesetzlichen Grenzwerten führe und die Umwelt und Nachbarschaft erheblich belastet würde. Die vorgeschlagene Aufweichung der Grenzwerte sei sachlich nicht zu begründen. Mit der Erhöhung auf 500 Parkplätze würden Anlagen mit einem Verkehrspotential von bis zu 5'000 Fahrten pro Tag der UVP-Pflicht entzogen.

Ziel müsse es sein, mit einer einfachen Regelung die tatsächlichen Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigen zu können. Eine sinnvolle Begrenzung für eine UVP-Pflicht liege bei rund 2'000 Fahrten pro Tag. Gemäss Verkehrs-

untersuchungen sei je nach Nutzungswidmung von folgendem spezifischen Verkehrspotenzial auszugehen:

Wohnen: DTV pro PP: 3 bis 4

Arbeiten Angestellte: DTV pro PP: 3 bis 3.5

Arbeiten Besucher: DTV pro PP: 4 bis 6

Einkaufen: DTV pro PP: 8 bis 10

Die differenzierte Betrachtung bezüglich des Nutzungszweckes würde den

tatsächlichen Umweltauswirkungen besser Rechnung tragen. Der Nachteil einer solchen Regelung sei die Mischung unterschiedlicher Nutzungszwecke bei

gleichen Anlagen (Mehrfachnutzung), welche oft ausdrücklich gewünscht werde. Entsprechend schwierig dürfte die tatsächliche Ausgestaltung werden.

Die SVI spricht sich deshalb für die Beibehaltung des heutigen Grenzwertes gemäss Hauptantrag aus.

FSU – Fachverband Der FSU stellt fest, dass der erläuternde Bericht klar zeige, dass die Erhöhung aus Schweizer fachlicher Sicht nicht begründet werden könne.

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