Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Der Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) moniert die Verpolitisierung des Anhangs und stellt sich gegen eine Erhöhung des Schwellenwertes von 300 auf 500. Vielmehr sollten die Anlagen sollen in Bezug auf die Verkehrsverursachung, die Anzahl Fahrten und die Anbindung an den öffentlichen Verkehr und nicht ausschliesslich aufgrund der Anzahl Parkplätze beurteilt werden. Falls an der Schwelle von 500 PP festgehalten werde, fordert der SGB als Eventualantrag flankierende Massnahmen (SUP, Gebiets-UVP, Vereinheitlichung der Auflagen bezüglich Anbindung an den öffentlichen Verkehr in der ganzen Schweiz,
Vereinheitlichung der Auflagen bezüglich obligatorischer
Parkplatzbewirtschaftung). Der SGB begründet seine Haltung wie die GP
(Zuwachs des Einkaufsverkehrs).
Weitere Wirtschafts- espace.mobilité vertritt die Haltung, dass Einkaufszentren und Fachmärkte zur verbände und Fach- heutigen Gesellschaft und ihren Lebensformen gehörten. Der Einkaufsverkehr sei organisationen eine Notwendigkeit. Restriktionsmassnahmen führten bloss zu Ausweichverkehr und dadurch zu Mehremissionen.
espace.mobilité
Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass der von UVP-pflichtigen Einkaufszentren und Fachmärkten induzierte Personenwagenverkehr lediglich 3.3% des gesamten Personenwagenverkehrs ausmache. Die dadurch
entstehenden Schadstoffemissionen würden nicht einmal 1% der
Gesamtemissionen aller Schadstoffverursacher betragen9. Selbst wenn
Restriktionsmassnahmen etwas bewirken würden, wäre der Effekt im Promille-Bereich, also kaum messbar.
Die Abkehr von der objektfokussierten Sicht hin zur ganzheitlichen, räumlichen Betrachtungsweise werde nicht nur von den beiden Bundesämtern BAFU und ARE empfohlen10 sondern auch von einem aktuellen Bundesgerichtsentscheid zum Kino am Pool in Dielsdorf11 explizit bestätigt.
Die tatsächliche Umweltrelevanz von Einkaufszentren sei – bei ganzheitlicher Betrachtung – vernachlässigbar. espace.mobilité folgert daraus, dass das Kriterium für die UVP-Pflicht gemäss Art. 10a Abs. 2 USG nicht erfüllt sei und dass
Einkaufszentren und Fachmärkte (Anlagetyp 80.5) aus der UVP-Pflicht zu
entlassen seien. Als Konsequenz daraus sei die UVP-Pflicht auf Parkhäuser und Parkplätze zu beschränken, die nicht zu Einkaufszentren oder Fachmärkten gehörten.
espace.mobilité argumentiert weiter, dass Sanierungen und ggf. Erweiterungen von bestehenden Einkaufszentren und Fachmärkten raumplanerisch und
umweltpolitisch sinnvoll seien. Es widerspreche einer nachhaltigen Politik, wenn solche Sanierungen wegen der Unterstellung unter die UVP-Pflicht und somit drohenden Verbandsbeschwerden hinausgezögert oder sogar unterlassen würden.
Zudem entstünden mit den nicht UVP-pflichtigen Aldi/Lidl-Filialen rund 40'000 Parkplätze, gleichviel wie in den grössten 26 (!) Einkaufszentren zusammen. Durch die zusätzliche Fahrten infolge kleiner Sortimente generierten diese – im Vergleich zu EKZ, wo alles unter einem Dach erhältlich sei – absolut gesehen Mehrverkehr. Dies sei umweltpolitisch widersinnig und zudem eine klare Wettbewerbsverzerrung.
9 Quelle: Ergänzende Detailanalyse zur Studie ‘Einkaufen und Mobilität‘, Institut für Umwelttechnik und Ökologie, 2006 10 BAFU/ARE Vollzugsempfehlungen zur Standortplanung von Verkehrsintensiven Einrichtungen, 2006: Kapitel 5 und 6
11 Bundesgerichtsurteil 1A.239/2006 vom 10.07.2007: Der durch die Kino-Nutzung entstehende Zusatzverkehr und seine Mehrbelastung seien als Jahresmittelwert in Relation zu allen Emissionen im ganzen Kanton Zürich zu betrachten