Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
espace.mobilité vertritt die Haltung, dass neue Einkaufszentren und Fachmärkte das bestehende Netz verdichten würden und damit die Gesamtfahrleistung
tendenziell abnehmen würde.
Als Eventualantrag fordert espace.mobilité, dass der Schwellenwert bei Anlagetyp 11.4 auf 600 Parkplätze im Allgemeinen und 1'500 Parkplätze für
warentransportintensive Verkaufseinrichtungen erhöht werde. Damit würden nur die Ausnahmefälle (ca. 14%) erfasst.
bauenschweiz Bauenschweiz kritisiert, dass mit der relativ bescheidenen Erhöhung der
Schwellenwerte von 300 auf 500 Parkplätze weder der Stossrichtung der
Gesetzesrevision noch dem Umstand hinreichend Rechnung getragen werde,
dass gerade im Bereich dieser Anlagetypen das Verbandsbeschwerderecht regelmässig zu Problemen geführt habe und dies zu einem guten Teil Ursache für das weit verbreitete Missbehagen in diesem Politikbereich sei.
Bauenschweiz fordert deshalb eine wesentlich massivere Erhöhung des
Schwellenwerts von Anlagetyp 11.4 - jedenfalls im Bereich
warentransportintensiver Verkaufseinrichtungen (Argumentation analog
espace.mobilité).
Seilbahnen Schweiz Die geplante Erhöhung der Parkplätze von 300 auf 500, für die eine UVP
vorgesehen sei, bewirke einen Rückgang der UVP-Verfahren und somit eine Vereinfachung. Allerdings dürften diese die Bemühungen für einen ÖV-Anschluss der Seilbahnunternehmen nicht einschränken.
Fédération des Die Fédération des Entreprises Romandes fordert eine Erhöhung der Schwelle auf Entreprises Romandes 600 Parkplätze.
Avenir Suisse Avenir Suisse hält fest, dass mit einer zu punktuellen Sichtweise der Auswirkungen von publikumsintensiven Einrichtungen (PE) die Gesamtwirkungen im grösseren Zusammenhang vernachlässigt würden.
Dazu sei aufgrund von Verkehrsstudien zu bemerken, dass zusätzliche EKZ die Fahrtwege verkürzen und dazu beitragen würden, den Gesamtverkehr zu
reduzieren. Die üblichen verkehrsbeschränkenden Massnahmen (Fahrtenmodelle, Parkplatzbeschränkungen) würden Such- und Ausweichverkehr generieren; die Gesamtwirkung der Massnahmen im grösseren Rahmen sei kaum
prognostizierbar. Trotz verkehrsbeschränkenden Massnahmen und massivem Ausbau des öffentlichen Verkehrs (öV) sei es praktisch nirgends gelungen, bei PE den von Verkehrsplanern angestrebten Modalsplit zwischen motorisiertem
Individualverkehr (MIV) und öV herbeizuzwingen. Besonders beim Einkaufsverkehr würde es gewisse Gesetzmässigkeiten geben, die sich selbst mit drastischen verkehrsbeschränkenden Eingriffen nicht ausser Kraft setzen lassen würden.
Zudem behindere die umweltpolitisch dominierte Verkehrspolitik in Städten in vielen Fällen die raumplanerisch erwünschte Umnutzung und Verdichtung, oft auch die (auch energietechnische) Erneuerung von veralteten Einrichtungen.
Das Parlament habe die Stossrichtung der Parlamentarischen Initiative Hofmann in der Gesetzesrevision bestätigt und damit klar ausgedrückt, dass die Wirkung der Revision nicht mit einer bloss kosmetischen Anpassung der UVP-Verordnung unterlaufen werden solle. Mit Erfahrungsdaten und -wissen aus 20 Jahren als Basis sei laut Avenir Suisse jetzt eine markante Korrektur bei den Schwellenwerten für PE/EKZ überfällig. Die Vorschläge des UVEK, die UVP-Schwellenwerte von 300 auf 500 Parkplätze bzw. von 5’000 m² Verkaufsfläche auf 7'500 m² zu
erhöhen, würden kaum etwas zur Konzentration des Verbandsbeschwerderechts auf wirklich umweltrelevante Grossprojekte beitragen. Unter Berücksichtigung der Grössenverhältnisse bei bestehenden PE müssten die betreffenden