Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Der Anteil des Anlagetyps 11.4 am Total aller UVP-pflichtigen Anlagen betrage gegen 20 %12. Es sei damit der mit Abstand häufigste Anlagetyp. Entsprechend wichtig sei deshalb eine seriöse fachliche Festsetzung der Kriterien.
Der FSU unterstützt die fachliche Argumentation des erläuternden Berichts des UVEK und schliesst aus denselben Überlegungen, dass sich an der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen des Anlagetyps Nr. 11.4 kaum etwas geändert habe. Es sei aus raumplanerischer Sicht und Umweltsicht nötig, dass die Auswirkungen dieser Anlagen umfassend dargestellt würden. Aus raumplanerischer Sicht lasse sich kein Anlass für eine Erhöhung des Schwellenwertes ableiten, da diese Lockerung in Zukunft ein Grossteil der Neubauten oder Anlageerweiterungen aus der UVP-Pflicht entlassen würde. Der FSU-Schweiz stellt sich gegen eine
Verpolitisierung des Schwellenwertes.
Entsprechend sei der Schwellenwert für Parkhäuser und –plätze bei 300 PP zu belassen.
Beschwerdeberechtigte Grundsätzlich stehe die Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung einer Umweltschutzorgani- Einschränkung der UVP-pflichtigen Anlagen und der Rekursmöglichkeiten der sationen Umweltverbände skeptisch gegenüber, da diese ja einzig zur Durchsetzung der
Umweltgesetzgebung und somit des öffentlichen Interesses einer intakten Umwelt Schweizerische
Gesellschaft für dienen würden. Gerade in den Bereichen Parkplatzanzahl und Einkaufszentren Höhlenforschung seien viele Verbesserungen dank Verbandsbeschwerden erzielt worden. Auf eine
Anpassung der Schwelle bei Anlagetyp 11.4 sei deshalb zu verzichten.
Ärztinnen und Ärzte für Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz beantragen, dass auf die vorgesehene Umweltschutz Erhöhung der Schwellenwerte zu verzichten sei. Die Erhöhung der Parkplatzzahl
sei aus gesundheitlicher Sicht bedenklich und bringe zweifellos eine höhere Umweltbelastung mit sich.
Stiftung Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz beantragt, dass auf die Erhöhung des Landschaftsschutz Schwellenwertes von 300 auf 500 PP zu verzichten sei. Stattdessen seien
Schweiz (SL)
kreativere und lösungsorientiertere Vorschläge zu suchen, die den Interessen der Grossverteiler entgegenkommen, ohne die Umweltinteressen in unsachlicher Weise zu beschneiden.
Begründung: identisch wie diejenige des WWF
Alpen-Initiative Die Alpen-Initiative beantragt, dass auf die Erhöhung des Schwellenwertes zu
verzichten sei.
Begründung: identisch wie diejenige des WWF.
WWF Schweiz Der WWF beantragt, dass auf die Erhöhung des Schwellenwertes von 300 auf 500
verzichtet werde. Statt dessen seien kreativere und lösungsorientiertere
Vorschläge zu suchen, die den Interessen der Grossverteiler entgegenkommen würden, ohne die Umweltinteressen in unsachlicher Weise zu beschneiden.
Begründungen:
Politische Konzession: Die Massnahme sei, wie das BAFU selbst schreibt, allein auf die politische und öffentliche Fokussierung auf diesen Anlagetypen zu erklären.
Isolierte Einzelmassnahme: Das BAFU mache mit seinem VO-Entwurf keinen Schritt zur Lösung des oben beschriebenen Dilemmas, sondern es betreibe auf Kosten der Luftqualität Treten an Ort.
12 Gemäss Umfrage bei 15 Kantonen im Jahr 2002. Aus der UVP-Statistik 1989 - 2003 der Fachgruppe der kantonalen UVP-Verantwortlichen der Westschweiz (BE, FR, GE, JU, NE, VD, VS) und des Tessins geht hervor, dass rund 25 % aller kantonalen UVP-Verfahren Parkierungsanlagen betreffen.