Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Parkplätze seien der falsche Parameter: Es sei nichts dagegen einzuwenden, dass Parkhäuser und Einkaufszentren, die wenig Verkehr verursachen, differenziert angesehen würde. Die Anlagen sollten auf die Verkehrsverursachung, auf die Anzahl Fahrten, auf die Anbindung an den öffentlichen Verkehr beurteilt werden. Die Fixierung auf die Anzahl Parkplätze sei fantasielos, sage wenig über die
Umweltbelastung aus und lasse ALDls und LlDLs den erwähnten Vorteil.
Bestandesschutz: Zu überlegen sei allenfalls die Einführung von einheitlichen Richtlinien eines Bestandesschutzes für bestehende Parkplätze bei
Sanierungsvorhaben. Dies müsse jedoch mit der Möglichkeit verbunden sein, dass „Standardmassnahmen“ gemäss nachstehendem Punkt 5 angeordnet würden.
Mangelnde Bereitschaft zur Lösung des Problems: Wenn schon der Schwellenwert hinaufgesetzt werde, müssten ergänzende Massnahmen geplant und als
„Standardmassnahmen“ eingeführt und durchgesetzt werden, wie beispielsweise
• Strategische Umweltplanung (SUP);
• Gebiets-UVP;
• Vereinheitlichung der Auflagen bezüglich obligatorischer
Parkplatzbewirtschaftung;
• Vereinheitlichung der Auflagen bezüglich Anbindung an den öffentlichen Verkehr;
• Pflicht zur Positivplanung verkehrsintensiver Einrichtungen im Richtplan (keine solche Anlagen auf der grünen Wiese abseits des öffentlichen
Verkehrs).
Hoher Anteil des Einkaufsverkehrs am prognostizierten Zuwachs: Auch wenn der Anteil des Einkaufsverkehrs heute „erst“ rund 12% betrage, beunruhige der Anteil am Neuverkehr. Der Kanton Bern rechne für den Zeitraum bis 2015 damit, dass 44% des Verkehrszuwachses auf Kantonsstrassen bei verkehrsintensiven
Einrichtungen stattfinden würden (100%=1,3 Mio. PW-km pro Tag!). Auf den Autobahnen dürfte dieser Anteil noch höher sein, da die meisten dieser Anlagen bei Autobahnanschlüssen realisiert würden. Rechne man zudem alle Aldis,
Denners und Lidls hinzu, komme man auf ca. 50% Anteil am Zuwachs.
Greenpeace Greenpeace beantragt, dass auf die Erhöhung des Schwellenwertes zu verzichten sei.
Begründung: identisch derjenigen des WWF.
Verkehrs-Club der Der VSC beantragt, dass auf die vorgesehene Erhöhung der Schwellenwerte bei Schweiz (VCS) Anlagetyp 11.4 zu verzichten sei, vielmehr sei dieser zu senken und so
festzusetzen, dass alle verkehrsintensiven Einrichtungen mit erheblichen
Umweltauswirkungen erfasst und gleich behandelt würden, explizit auch Formate wie Aldi, Lidl etc. Zudem sei die aktuell „Beste Praxis“ aller Kantone als
Schwellenwert für 11.4 zu definieren.
Der VCS schlägt vor, dass Anlagen ab 80 Parkplätzen, wenn diese an mehr als 100 Tagen mehr als 500 zusätzliche Fahrten erzeugen, unter die UVP-Pflicht gestellt werden sollen.
Begründungen:
Das Umweltschutzgesetz dürfe sicher nicht auf dem Verordnungsweg unterlaufen werden. Der Schwellenwert von Anlagetyp Nr. 11.4 sei demzufolge so anzusetzen, dass alle Anlagen mit erheblichen Umweltauswirkungen erfasst würden.
Aus den Überlegungen des erläuternden Berichts lasse sich schliessen, dass sich an der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen des Anlagetyps Nr. 11.4 kaum