Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
können wie beispielsweise Altholz. Es müsse klar gestellt werden, dass mit
Abfällen betriebene energieerzeugende Anlagen nicht zu den Anlagen zur
thermischen Energieerzeugung gemäss Nr. 21.2 gehörten, sondern zu den Abfallanlagen nach Nr. 40.7.
Kanton Graubünden Die Regierung des Kantons Graubünden stimmt dem Entwurf zu.
Sie beantragt, es sei klarzustellen, was mit „erneuerbaren Energieträgern“ gemeint ist (naturbelassenes Holz, Restholz, Altholz, problematische Holzabfälle, andere Abfälle, landwirtschaftliche Produkte, andere Materialien?). Zudem fordert der Kanton unter Ziffer 4 einen neuen Anlagetyp „Biomassekraftwerke, die Altholz und andere Abfälle verbrennen“. Weiter fordert der Kanton eine Umformulierung des dritten Lemmas (vgl. z.B. Kanton SH).
Der Kanton weist darauf hin, dass erneuerbare Energieträger auch Abfälle sein können wie beispielsweise Altholz. Es müsse klar gestellt werden, dass mit
Abfällen betriebene energieerzeugende Anlagen nicht zu den Anlagen zur
thermischen Energieerzeugung gemäss Nr. 21.2 gehörten, sondern zu den Abfallanlagen nach Nr. 40.7.
Der tiefere Schwellenwert für erneuerbare Energieträger sei gerechtfertigt, selbst wenn nur naturbelassenes Holz verbrannt werden dürfte. Obwohl weitgehend „CO2-neutral“, sei die Verbrennung (inklusive Transport, Lagerung und Entsorgung der Rückstände) von Holz für die Umwelt allgemein sowie lufthygienisch viel problematischer als die Verbrennung fossiler Energieträger. Diese Überlegungen würden noch in vermehrtem Mass gelten, wenn unter erneuerbaren
Energieträgern auch Altholz und weitere Abfälle verstanden werden.
Kanton Tessin Die Regierung des Kantons Tessin unterstützt den Vorschlag.
Tatsächlich, seine infolge der Strommarktliberalisierung und den Massnahmen zur Förderung der Stromerzeugung Biogasanlagen, im Kanton Tessin seit Kurzem zwei wichtige Projekte geplant, die zahlreiche projekt oder standortbedingte Massnahmen nötig machen würden. Beide Anlagen würden Wärme und Strom mit einer Feuerungsleistung zwischen 20 MWth und 40 MWth produzieren. Andere vergleichbare Projekte könnten in der Zukunft eingereicht werden.
Kanton Genf Die Regierung des Kantons Genf ist mit der Senkung der UVP-Schwelle für
erneuerbare und kombinierte Energieträger einverstanden. Die hohe Schwelle bei fossilen Energieträgern erscheint dem Kanton im Widerspruch zu einem
angemessenen Umweltschutz, namentlich des Klimas. Der Kanton beantragt daher, dass die UVP-Schwelle auch für fosslie Energieträger bei 20 MWth
festgesetzt werde.
Kanton Jura Die Regierung des Kantons Jura unterstützt den Vorschlag, fordert jedoch eine
Präzisierung des dritten Lemmas:
- mehr als 20 MWth bei kombinierten Energieträgern (fossil und erneuerbar).
Gesamtschweizerische Der Bauernverband hält fest, dass die Eintrittsschwelle für neu UVP-pflichtige Dachverbände der Energieproduktionsanlagen derart gewählt worden sei, dass für einzelne
Wirtschaft landwirtschaftliche Anlagen keine Einschränkungen zu erwarten seien.
Schweizerischer Erstaunt sei der SBV aber ob der Tatsache, dass gewisse
Bauernverband, (SBV) Energiegewinnungsanlagen gegenüber anderen bevorzugt würden. So sei nicht
ersichtlich, wieso bei den Windanlagen eine Grenze für die UVP-Pflicht definiert werde, nicht aber bei den Solaranlagen, die je nach Standort auch einen Einfluss auf das Landschaftsbild (u. a. Blendwirkung) haben könnten.
Zumindest für freistehende Solaranlagen scheint dem Bauernverband eine UVP-Pflicht angebracht. Die Wirkung auf die Landschaft sei in erster Linie eine