Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 66Fedlex · Ergebnisbericht

Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

7.7 Anlagegruppe 14 (Luftfahrt)

Änderungen gemäss Anderung der Note b)

Revisionsentwurf

Als Flugbewegung zählt jede Landung und jeder Abflug; Durchstartmanöver zählen als zwei Flugbewegungen.

Nicht angeschriebene Der Aeroclub Schweiz wünscht, dass die Fussnote b) mit folgendem Text ersetzt

Verkehrsverbände wird:

Aeroclub Schweiz b) Als Flugbewegung zählt jede Landung und jeder Abflug, gleichgültig, ob dabei die Piste

berührt wird oder nicht. Durchstarts, die von der Flugsicherung angeordnet werden oder vom Kommandanten des Luftfahrzeuges aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden, werden nicht gezählt.

Der Aeroclub Schweiz begründet seine Haltung damit, dass im

Ausbildungsflugbetrieb eine wesentliche Anzahl der Flüge als „touch and go"

durchgeführt. werde und somit die Piste genutzt werde. Es erscheine angebracht, dieses Verfahren als zwei Flugbewegungen zu zählen.

Ebenso werde eine bestimmte Anzahl der Flüge als „go-around" durchgeführt. Hier werde die Piste nicht berührt, aber beispielsweise die Infrastruktur der

Flugsicherung genutzt. Auch dieses Verfahren solle als zwei Flugbewegungen gezählt werden.

Flüge, die aus operationellen Gründen, die bei der Flugsicherung liegen, oder während denen der Kommandant eines Luftfahrzeuges sich zum Durchstart in der einen oder anderen Form entscheiden müssen, sollen nicht gezählt werden, weil sie von äusseren Zwängen herrühren.

7.8 Anlagetypen Nr. 14.2 (Flugfelder)

Änderungen gemäss keine Revisionsentwurf

Rheinaubund Der Rheinaubund beantragt, dass die UVP-Schwelle für Flugfelder (...) auf 5'000

Flugbewegungen pro Jahr und für Militärflugplätze auf maximal 3'000 Starts pro Jahr festgesetzt wird.

In der gegenwärtigen Lage, in der die Qualitätsziele für Luft und Lärm nicht

eingehalten sind, sei jede zusätzliche Flugbewegung eine erhebliche zusätzliche Belastung.

7.9 Anlagetypen Nr. 14.3 (Helikopterflugfelder)

Änderungen gemäss keine Revisionsentwurf

Rheinaubund Der Rheinaubund beantragt, dass die UVP-Schwelle für Helikopterflugfelder auf

100 Flugbewegungen pro Jahr herabgesetzt wird.

Er begründet dies damit, dass Helikopterflüge eine extreme Lärmbelastung der Bevölkerung und der Fauna bewirkten, vor allem in Pärken und

Erholungsgebieten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis müsste grundsätzlich überprüft werden. So sei Heli-Skiing dem Tourismus im Ganzen möglicherweise abträglich. Ähnlich verhalte es sich vor allem im Voralpengebiet mit den stark zunehmenden Flügen für die Holznutzung.