Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Planungs- und Baupraxis. Da entsprechende spezifische Umwelt- und

Standortmassnahmen im Rahmen der Projektbewilligung sowieso gefordert würden, könne auf eine Senkung des Schwellenwerts verzichtet werden.

Kanton Obwalden Die Regierung des Kantons Obwalden beantragt, den Schwellenwert von 15

Millionen Franken zu belassen.

Gewässerschutz-, Wasserbau- und Fischereirecht würden bereits klare

umweltrelevante Vorgaben enthalten, die bei allen Wasserbauvorhaben

eingehalten werden müssen. Die Ausdehnung der formalisierten UVP-Pflicht führe zu einem planerischen und administrativen Mehraufwand, der nur gerechtfertigt wäre, wenn die Umsetzung oder der Vollzug des materiellen Umweltrechtes zur Disposition stünde. Zudem bestehe bei der Realisierung von wasserbaulichen Vorhaben aus Sicherheitsgründen (Hochwasserschutz) meist eine gewisse

Dringlichkeit. Der Ausbau des Rechtsmittelschutzes lasse sich damit nur schwer vereinbaren.

Kanton Basel- Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft vertritt die Haltung, dass sich eine Landschaft Reduktion der UVP-Schwelle von CHF 15 Mio. auf CHF 10 Mio. – vor dem

Hintergrund der Umweltauswirkungen, die mit dem Anlagetyp verbunden sein könnte, rechtfertigen liesse.

Die Schwelle von CHF 5 Mio. erscheine insoweit als zu tief, als im Kanton Basel-Landschaft die Wasserbauprojekte organisatorisch in enger Zusammenarbeit mit den Umweltschutzfachstellen entwickelt würden und deshalb von Anfang die Berücksichtigung der Umweltanliegen sichergestellt sei. Zudem enthalte

insbesondere das eidg. Gewässerschutzgesetz schon verschiedenste

Rahmenbedingungen für wasserbauliche Massnahmen.

Kanton Schaffhausen Die Regierung des Kantons Schaffhausen vertritt die Haltung, dass bereits kleine

Anlagen können zu erheblichen Umweltauswirkungen führen und

standortspezifische Massnahmen erforderlich machen könnten. Die Senkung des Schwellenwertes auf Fr. 10 Mio. sei deshalb sinnvoll.

Kanton Schwyz Die Regierung des Kantons Schwyz beantragt, den Schwellenwert des Anlagetyps

Nr. 30.2 bei 15 Mio. Franken zu belassen.

Sie hält die für eine Senkung aufgeführten Gründe nicht für nachvollziehbar, um die Zweck- und Verhältnismässigkeit der vorgesehenen Anpassung

nachzuweisen. Vielmehr habe sich die bisherige Praxis mit dem Schwellenwert von 15 Mio. Franken bewährt, weshalb eine Senkung des Schwellenwertes auf 10 Mio. Franken nicht nachvollziehbar und deshalb abzulehnen ist.

Kanton Zug Die Regierung des Kantons Zug beantragt, den Schwellenwert auf 20. Mio.

Franken anzuheben. Meist plane das Gemeinwesen die wasserbaulichen

Massnahmen. Es gehe dabei sorgfältig und mit Rücksicht auf die Umweltanliegen vor. Dieser Hintergrund und die Einsicht, dass wasserbauliche Massnahmen der Sicherheit von Leib und Leben dienten, liesse es als verantwortbar erscheinen, den Schwellenwert nach 20 Jahren anzuheben.

Kanton Appenzell Die Regierung des Kantons Appenzell Innerrhoden erachtet die Senkung der UVP-Innerrhoden Schwelle für gerechtfertigt, aufgrund massiver Eingriffe (Fischgängigkeit,

Ufervegetation, Lebensraumvernetzung, etc.) bei Wasserbaumassnahmen dieser finanziellen Grössenordnung.

Kanton Graubünden Die Regierung des Kantons Graubünden beantragt, dass der Schwellenwert bei 15

Millionen Franken zu belassen sei. Im Kanton Graubünden sei in den letzten 20 Jahren eine UVP für wasserbauliche Massnahmen durchgeführt worden, nämlich für die Flazumlegung.