Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

7.21 Anlagetyp Nr. 40.7 (Abfall-Anlagen)

Änderungen gemäss Anlagetyp Nr. 40.7 ist vollständig überarbeitet. Die Schwellenwerte sind

Revisionsentwurf entsprechend den unterschiedlichen Behandlungsarten differenziert und deutlich

angehoben.

a. Anlagen für die Sortierung und mechanische Behandlung von mehr als 10 000 t Abfällen pro Jahr;

b. Anlagen für die biologische Behandlung von mehr als 5000 t Abfällen pro Jahr;

c. Anlagen für die thermische oder chemische Behandlung von mehr als 1000 t Abfällen pro Jahr.

7.21.1 Anlagetyp 40.7a Legende zu Bst. a

Zustimmung = Kantone

Zustimmung zum

Parteien

Revisionsentwurf

Zustimmung mit Dachverbände

Präzisierung (gem. Art. 3

TVA) = Zustimmung zu Beschwerdeberechtigte Org.

Schwellenwert, aber

Kriterium analog Art. 3 Eidg./kant.

16 Kommissionen/Institutionen

TVA formulieren

differenzieren (nach (Behörden / pol. Gremien)

Gefährlichkeit und

(Landw- Gartenbau, Forstw.)

Behandlungsart) =

Schwellen für den

(Wirtschaft und Gewerbe)

gesamten Anlagetyp

nach Gefährlichkeit des Zustimmung 0 5 Zustimmung mit Präzisierung (gem. Art. 3 TVA)10 15 2025

Abfalls und nach differenzieren (nach Gefährlichkeit und Behandlungsart) senken (5000t)

Behandlungsart erhöhen

abstufen

Abbildung 48: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 40.7a.

senken (5000t) =

Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen Schwelle auf 5'000 t

Abfälle pro Jahr senken (Anzahl Stellungnahmen)

erhöhen = höherer

Schwellenwert

16 Technische Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA) ; SR 814.600