Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
7.21 Anlagetyp Nr. 40.7 (Abfall-Anlagen)
Änderungen gemäss Anlagetyp Nr. 40.7 ist vollständig überarbeitet. Die Schwellenwerte sind
Revisionsentwurf entsprechend den unterschiedlichen Behandlungsarten differenziert und deutlich
angehoben.
a. Anlagen für die Sortierung und mechanische Behandlung von mehr als 10 000 t Abfällen pro Jahr;
b. Anlagen für die biologische Behandlung von mehr als 5000 t Abfällen pro Jahr;
c. Anlagen für die thermische oder chemische Behandlung von mehr als 1000 t Abfällen pro Jahr.
7.21.1 Anlagetyp 40.7a Legende zu Bst. a
Zustimmung = Kantone
Zustimmung zum
Parteien
Revisionsentwurf
Zustimmung mit Dachverbände
Präzisierung (gem. Art. 3
TVA) = Zustimmung zu Beschwerdeberechtigte Org.
Schwellenwert, aber
Kriterium analog Art. 3 Eidg./kant.
16 Kommissionen/Institutionen
TVA formulieren
differenzieren (nach (Behörden / pol. Gremien)
Gefährlichkeit und
(Landw- Gartenbau, Forstw.)
Behandlungsart) =
Schwellen für den
(Wirtschaft und Gewerbe)
gesamten Anlagetyp
nach Gefährlichkeit des Zustimmung 0 5 Zustimmung mit Präzisierung (gem. Art. 3 TVA)10 15 2025
Abfalls und nach differenzieren (nach Gefährlichkeit und Behandlungsart) senken (5000t)
Behandlungsart erhöhen
abstufen
Abbildung 48: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 40.7a.
senken (5000t) =
Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen Schwelle auf 5'000 t
Abfälle pro Jahr senken (Anzahl Stellungnahmen)
erhöhen = höherer
Schwellenwert
16 Technische Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA) ; SR 814.600