Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Club (SAC) und Pro Verordnung sei nun ohne Begründung ein Schwellenwert von 10 Millionen Natura vorgesehen.

Aqua Viva, Aqua viva und der Rheinaubund beantragen, den Schwellenwert bei 5 Mio. Fr. Rheinaubund, festzulegen.

Effektiv könnten schon relativ kleine Vorhaben zu schädlichen Auswirkungen auf ein ganzes Gewässerökosystem führen. Da sich der Aufwand für die erforderlichen Abklärungen im Wesentlichen auf das Gewässer und seine Uferbereiche

beschränk3, seien die Kosten tragbar.

Schweizerische Die VLP-ASPAN hält dafür, aufgrund der Erfahrungen der Kantone in diesem Vereinigung für Bereich dem Vorschlag der kantonalen UVP-Fachstellen zu folgen und eine Landesplanung (VLP)

Schwelle von 5 Mio. Fr. vorzusehen.

Gemäss den Erläuterungen werde vom UVEK anerkannt, dass wasserbauliche Werke (Verbauungen etc.) unter dem heutigen Schwellenwert zu erheblichen Umweltauswirkungen führen könnten und standortspezifische Massnahmen nötig machen würden. Weiter lasse sich den Erläuterungen entnehmen, dass die kantonalen UVP-Fachstellen aufgrund ihrer Erfahrungen mit konkreten Projekten einen Schwellenwert von 5 Mio. Fr. verlangten und dass das Departement den Überlegungen der Kantone folgen wolle. Vor diesem Hintergrund sei es nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund in der Anhörungsvorlage eine Schwelle von 10 Millionen Franken vorgeschlage.

Nicht angeschriebene Mountain Wilderness beantragt, den Schwellenwert bei 5 Mio. Fr. festzulegen. Umwelt- und Raumpla-

Bei Verbauungen usw. betrage der Schwellenwert heute 15 Mio. Fr. Die

nungsverbände

kantonalen UVP-Fachstellen forderten eine Senkung auf 5 Millionen Franken, da Mountain Wilderness schon kleinere Anlagen erhebliche Umweltauswirkungen haben könnten. In der

Verordnung sei nun ohne Begründung ein Schwellenwert von 10 Millionen vorgesehen.

7.19 Anlagetyp Nr. 40.3 (Autoshredder-Anlagen)

Änderungen gemäss aufgehoben Revisionsentwurf

Zusammenfassung 11 Kantone (ZH, BE, UR, ZG, SO, BL, GR, AG, TI, NE, JU) sowie die FDP und

SVP sind mit der Streichung des Anlagetyps einverstanden, die anderen

Anhörungsteilnehmenden äussern sich zu diesem Anlagetyp nicht.

7.20 Anlagetyp Nr. 40.4 (Inertstoff-Deponien

Änderungen gemäss keine Anpassung

Revisionsentwurf

Kanton Zug Der Kanton Zug vertritt die Haltung, dass eine Erhöhung des Schwellenwerts auf

1,5 Mio. Kubikmeter angezeigt sei.

Der Schwellenwert solle nach Meinung des UVEK für Inertstoffdeponien bei 500'000 Kubikmeter verharren; solche Deponien würden aus wirtschaftlichen Gründen kaum je erstellt.

Parteien Die SVP wünscht eine Erhöhung.