Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/55: 05.463 Parlamentarische Initiative. Scheinehen unterbinden · 10 Seiten
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Übersicht
Bei den Zivilstandsbehörden besteht heute eine gewisse Unsicherheit, wie vorzugehen ist, wenn sich eine oder beide der heiratswilligen Personen während des Ehevorbereitungsverfahrens rechtswidrig in der Schweiz aufhalten. Kantone und Gemeinden kennen in dieser Frage eine teilweise unterschiedliche Praxis.
Mit dem vorliegenden Erlassentwurf will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates zwei neue Vorschriften einführen, die bezüglich des Aufenthaltstitels der Verlobten während des Vorbereitungsverfahrens Klarheit schaffen sollen. Mittels einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sollen einerseits ausländische Brautleute verpflichtet werden, ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachzuweisen. Andererseits sollen die Zivilstandsämter in die Pflicht genommen werden, die zuständigen Ausländerbehörden zu benachrichtigen, wenn sich Heiratswillige illegal im Land aufhalten. Konsequenterweise sollen dieselben Bestimmungen sinngemäss im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare verankert werden, weil dieses neue Institut ähnliche Rechtswirkungen entfaltet wie eine Heirat.
Durch die beiden neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass eine Heirat oder Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur dann stattfindet, wenn die Beteiligten sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten. Insbesondere rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende und illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer, die die Schweiz verlassen müssen, sollen sich durch die neuen Bestimmungen künftig nicht mehr durch die Einleitung eines Vorbereitungsverfahrens der Ausreise entziehen können, wie dies oftmals der Fall ist.
Mit ihrem Gesetzesentwurf will die Kommission eine Lücke schliessen, die sowohl im geltenden Recht besteht, als auch im neuen, noch nicht in Kraft getretenen Ausländergesetz offen geblieben ist. Ein widersprüchliches Verhalten der Zivilstands- und Ausländerbehörden wird verhindert und damit die Kohärenz des staatlichen Handelns gestärkt. Schliesslich können klare ausländerrechtliche Regelungen auch dazu beitragen, die Zahl der Scheinehen zu reduzieren.