Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/55: 05.463 Parlamentarische Initiative. Scheinehen unterbinden · 10 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Die parlamentarische Initiative Brunner Toni vom 16. Dezember 2005

Die von Nationalrat Toni Brunner am 16. Dezember 2005 eingereichte Initiative fordert, Artikel 98 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) vom 10. Dezember 19071 so zu ergänzen, dass Verlobte ohne Schweizerische Staatsbürgerschaft bei der Eröffnung des Vorbereitungsverfahrens im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder eines gültigen Visums sein müssen. Dadurch will die Initiative sicherstellen, dass rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende und illegal anwesende ausländische Staatsangehörige, welche die Schweiz verlassen müssen, sich nicht durch ein Ehevorbereitungsverfahren der Ausreise entziehen können.

Gemäss Begründung der Initiative besteht durch die mit dem neuen Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vom 16. Dezember 20052 einhergehende Teilrevision des ZGB keine Gewähr, dass die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten Scheinehen verhindern können. So überlassen die neuen Regelungen den Zivilstandsämtern einigen Ermessensspielraum, da nicht weiter ausgeführt wird, in welchen konkreten Fällen von einer Scheinehe auszugehen ist und nach welchen Kriterien ein Vorbereitungsverfahren verweigert werden kann. Mit der Verankerung des Grundsatzes des rechtmässigen Aufenthaltes im Zivilgesetzbuch will die parlamentarische Initiative zur Klärung dieser Kriterien beitragen.

1.2 Vorprüfung durch die Staatspolitischen Kommissionen

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) gab der parlamentarischen Initiative am 4. Juli 2006 mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die ständerätliche Schwesterkommission stimmte diesem Beschluss am 30. Oktober 2006 mit 6 zu 4 Stimmen zu.

Die Kommissionen kamen zum Schluss, dass durch eine entsprechende Ergänzung des Zivilgesetzbuches eine präventive Wirkung gegen Scheinehen mit und zwischen ausländischen Brautleuten erzielt werden kann und gleichzeitig auch ein konkreter praktischer Nutzen für die Zivilstands- und Ausländerbehörden entsteht. Die SPK erachteten eine solche Teilrevision des ZGB auch für geeignet, die Zahl der jährlich 500-1000 Ehen zu verringern, die gemäss einer 2004 veröffentlicheten Schätzung des eidgenössischen Amtes für das Zivilstandswesen3 lediglich zur Umgehung der Bestimmungen des Ausländerrechtes geschlossen werden.

1 SR 210; AS 24 233

2 BBl 2005 7365

3 IMES, BFF, fedpol und Grenzwachtkorps (EZV), Bericht zur illegalen Migration vom 23. Juni 2004, Ziff. 1.2.2; die aktuelle Schätzung des BFM geht von jährlich 3000-5000 entsprechenden Eheschliessungen aus.