Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 59 Seiten
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hütung im Strassenverkehr (FVS)62 zweckgebunden für Erziehungs- und Sensibilisierungsmassnahmen eingesetzt wird. Dieser Zuschlag wird je nach Umsetzungsvariante auf maximal 2,5 oder 5 % erhöht:
Variante gemäss Ziff. 3.1
Neu soll der Zuschlag auf 2,5 % erhöht werden. Damit werden insgesamt rund 65 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung stehen.
Varianten gemäss Ziff. 3.2 oder 3.3
Werden die Varianten gemäss Ziffern 3.2 oder 3.3 realisiert, so wird auch zugunsten der Kantone ein Zuschlag von maximal 2,5 % erhoben. Jeder Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer überweist jährlich den Zuschlag pro versichertes Motorfahrzeug und Kalenderjahr an den Kanton, in dem das Fahrzeug am Stichtag zugelassen ist. Der für die Zuschlagsverteilung massgebende Stichtag wird vom Bundesrat festgelegt (Art. 1 Abs. 3).
Art. 2
Variante gemäss Ziff. 3.1
Mit den bisherigen 0,75 % führt der FVS seine bisherigen Aufgaben weiter. Die vom Bundesrat gewählte Verwaltungskommission des FVS unterstützt mit den aktuell rund 20 Mio. Franken pro Jahr Verkehrssicherheitsprojekte von Privaten (Verkehrsverbände, bfu etc.) auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen oder Beitragsverfügungen. Die Einzelheiten über die Mittelverwendung sind im Reglement vom 5. Dezember 198963 über die Verwendung der Mittel des Fonds für Verkehrssicherheit geregelt.
Mit den neuen 1,75 % (sieben Zehntel von 2,5 %) schliesst sie mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen für die Umsetzung der im Vernehmlassungsentwurf enthaltenen edukativen und informativen Massnahmen ab. Konkret geht es um Massnahmen in den Bereichen Verkehrserziehung und Koordination von Verkehrssicherheitskampagnen mit Polizeipräsenz. Der Bundesrat wird hier der Verwaltungskommission des FVS einen verbindlichen Rahmen stecken.
Diese zusätzlichen Mittel sollen den Kantonen ermöglichen, die bestehende Verkehrserziehung in der (Primar-)Schule nicht nur weiterzuführen, sondern vor allem die heute vorhandenen Lücken (auf der Oberstufe) zu schliessen. Gleichzeitig sollen gesamtschweizerisch einsetzbare Unterrichtsmittel für die Verkehrserziehung erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden (Via sicura-Massnahme 403).
Sensibilisierungskampagnen entfalten die grösste Wirkung, wenn sie in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt werden. Dabei geht es um eine verstärkte Präsenz und Information über den Zweck der laufenden Kampagne durch die Polizei. Damit zwei Mal jährlich während einer Woche (z.B. anlässlich des Starts einer Kampagne) eine gut sichtbare Polizeipräsenz realisiert werden kann, gehen
62Der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) ist eine vom Parlament durch ein Gesetz geschaffene öffentlichrechtliche Anstalt des Bundes (SR 741.81)