ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
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Änderungen ADR 09 Beilage 1
b) Zugang zu geeigneten und hinreichenden Einrichtungen und Ausrüstungen haben;
c) in unabhängiger Art und Weise arbeiten und frei von Einflüssen sein, die sie daran hindern könnten;
d) geschäftliche Verschwiegenheit bewahren;
e) eine klare Trennung zwischen den eigentlichen Aufgaben der Stelle für die wiederkehrende Prüfung und den damit nicht zusammenhängenden Aufgaben einhalten;
f) ein dokumentiertes Qualitätssicherungssystem gemäss Absatz 6.2.2.6.3 betreiben;
g) eine Zulassung gemäss Absatz 6.2.2.6.4 beantragen;
h) sicherstellen, dass die wiederkehrenden Prüfungen in Übereinstimmung mit Absatz 6.2.2.6.5 durchgeführt werden, und
i) ein wirksames und geeignetes Berichts- und Aufzeichnungssystem in Übereinstimmung mit Absatz 6.2.2.6.6 unterhalten.
6.2.2.6.3 Qualitätssicherungssystem und Nachprüfung (Audit) der Stelle für die wieder-
kehrende Prüfung
6.2.2.6.3.1 Qualitätssicherungssystem
Das Qualitätssicherungssystem muss alle Elemente, Anforderungen und Vorschriften umfassen, die von der Stelle für die wiederkehrende Prüfung angewendet werden. Es muss auf eine systematische und ordentliche Weise in Form schriftlich niedergelegter Grundsätze, Verfahren und Anweisungen dokumentiert werden.
Das Qualitätssicherungssystem muss umfassen:
a) eine Beschreibung der Organisationsstruktur und der Verantwortlichkeiten;
b) die entsprechenden Anweisungen, die für die Prüfung, die Qualitätskontrolle, die Qualitätssicherung und die Arbeitsabläufe verwendet werden;
c) Qualitätsaufzeichnungen, wie Prüfberichte, Prüf- und Kalibrierungsdaten und Bescheinigungen;
d) Überprüfungen des Managements in Folge der Nachprüfungen gemäss Absatz 6.2.2.6.3.2, um die erfolgreiche Wirkungsweise des Qualitätssicherungssystems sicherzustellen;
e) ein Verfahren für die Kontrolle der Dokumente und deren Überarbeitung;
f) ein Mittel für die Kontrolle nicht konformer Druckgefässe und
g) Schulungsprogramme und Qualifizierungsverfahren für das entsprechende Personal.