ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
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Änderungen ADR 09 Beilage 1
Alle zusätzlichen, von einer zuständigen Behörde zugelassenen Kennzeichnungen dürfen die korrekte Identifizierung der in Unterabschnitt 6.3.4.1 vorgeschriebenen Teile der Kennzeichnung nicht beeinträchtigen.
6.3.4.4 (Text des derzeitigen Unterabschnitts 6.3.1.2 mit folgenden Änderungen:)
In der Kennzeichnung "01" ändern in:
"06".
"6.3.1.1" ändern in:
"6.3.4.2" (zweimal).
(Die letzte Änderung betrifft nicht den deutschen Text.)
6.3.5 Prüfvorschriften für Verpackungen
6.3.5.1 Durchführung und Wiederholung der Prüfungen
6.3.5.1.1 Die Bauart jeder Verpackung muss den in diesem Abschnitt vorgesehenen Prüfun-
gen nach den von der zuständigen Behörde, welche die Zuteilung der Kennzeichnung bestätigt hat, festgelegten Verfahren unterzogen und von dieser Behörde zugelassen werden.
6.3.5.1.2 Vor der Verwendung muss jede Bauart einer Verpackung die in diesem Kapitel vor-
geschriebenen Prüfungen mit Erfolg bestanden haben. Die Bauart der Verpackung wird durch Auslegung, Grösse, verwendeten Werkstoff und dessen Dicke, Art der Fertigung und Zusammenbau bestimmt, kann aber auch verschiedene Oberflächenbehandlungen einschliessen. Hierzu gehören auch Verpackungen, die sich von der Bauart nur durch ihre geringere Bauhöhe unterscheiden.
6.3.5.1.3 Die Prüfungen müssen mit Mustern aus der Produktion in Abständen durchgeführt
werden, die von der zuständigen Behörde festgelegt werden.
6.3.5.1.4 Die Prüfungen müssen auch nach jeder Änderung der Auslegung, des Werkstoffs
oder der Art der Fertigung einer Verpackung wiederholt werden.
6.3.5.1.5 (Text des derzeitigen Unterabschnitts 6.3.2.7 mit folgenden Änderungen:)
"Verpackungen mit Innenverpackungen" ändern in:
"Primärgefässe".
Streichen:
", Säcke".
6.3.5.1.6 (Text des derzeitigen Unterabschnitts 6.3.2.9 mit folgenden Änderungen:)
Im Einleitungssatz folgende Änderungen vornehmen:
– "Innengefässen" ändern in:
"Primärgefässen".
– "(zweiten) Zwischenverpackung" ändern in: