ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 179Fedlex · Vorlage
Änderungen ADR 09 Beilage 1
6.3.5.2.2 Geforderte Prüfungen und Anzahl der Prüfmuster
Für Verpackungsarten geforderte Prüfungen
Verpackungstypa) vorgeschriebene Prüfungen Primärgefäss Kiste aus Pappe X 5 5 102
X 5 0 52
Fass aus Pappe X 3 3 62
X 3 0 32
Kiste aus Kunst- X 0 5 52
stoff X 0 5 52
Fass/ X 0 3 32
Kanister aus X 0 3 32
Kunststoff Kiste aus anderem X 0 5 52
Werkstoff X 0 0 52
Fass/ X 0 3 32
Kanister aus ande- X 0 0 32
rem Werkstoff
a)Der «Verpackungstyp» kategorisiert Verpackungen für Prüfzwecke nach der Art
der Verpackung und ihren Werkstoffeigenschaften.
Bem. 1. In den Fällen, in denen das Primärgefäss aus mindestens zwei Werk-
stoffen besteht, bestimmt der Werkstoff, der am leichtesten zur Beschädigung neigt, die anzuwendende Prüfung.
2. Der Werkstoff der Sekundärverpackungen bleibt bei der Auswahl der Prüfung oder der Konditionierung für die Prüfung unberücksichtigt.
Erläuterung zur Anwendung der Tabelle:
Wenn die zu prüfende Verpackung aus einer äusseren Kiste aus Pappe mit einem Primärgefäss aus Kunststoff besteht, müssen fünf Prüfmuster vor der Fallprüfung der Beregnungsprüfung mit Wasser (siehe Absatz 6.3.5.3.6.1) unterzogen werden und weitere fünf Prüfmuster müssen vor der Fallprüfung auf –18 °C konditioniert werden (siehe Absatz 6.3.5.3.6.2). Wenn die Verpackung für die Aufnahme von Trockeneis vorgesehen ist, muss ein weiteres einzelnes Prüfmuster nach einer Konditionierung gemäss Absatz 6.3.5.3.6.3 fünfmal der Fallprüfung unterzogen werden.
Versandfertige Verpackungen sind den Prüfungen nach den Unterabschnitten 6.3.5.3 und 6.3.5.4 zu unterziehen. Für Aussenverpackungen beziehen sich die Eintragungen in der Tabelle auf Pappe oder ähnliche Werkstoffe, deren Leistungsfähigkeit durch Feuchtigkeit schnell beeinträchtigt werden kann, auf Kunststoffe, die bei niedrigen Temperaturen spröde werden können, und auf andere Werkstoffe wie Metalle, deren Leistungsfähigkeit durch Feuchtigkeit oder Temperatur nicht beeinträchtigt wird.