ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 178Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 09 Beilage 1

In Absatz e) folgende Änderung vornehmen:

– "Innengefässe" ändern in:

"Primärgefässe" (zweimal).

In Absatz f) folgende Änderungen vornehmen:

– "Aussenverpackung" ändern in:

"starre Aussenverpackung" (zweimal).

– "Innengefässen" ändern in:

"Primärgefässen" (zweimal).

In Absatz g) folgende Änderung vornehmen:

– "6.3.1.1" ändern in:

"6.3.4.2" (zweimal).

6.3.5.1.7 Die zuständige Behörde kann jederzeit verlangen, dass durch Prüfungen nach die-

sem Abschnitt nachgewiesen wird, dass die Verpackungen aus der Serienherstellung die Vorschriften der Bauartprüfung erfüllen.

6.3.5.1.8 Unter der Voraussetzung, dass die Gültigkeit der Prüfergebnisse nicht beeinträchtigt

wird, und mit Zustimmung der zuständigen Behörde dürfen mehrere Prüfungen mit einem einzigen Muster durchgeführt werden.

6.3.5.2 Vorbereitung der Verpackungen für die Prüfungen

6.3.5.2.1 (Text des derzeitigen Unterabschnitts 6.3.2.2 mit folgenden Änderungen:)

"zu 98 % seines Fassungsraumes" ändern in:

"zu mindestens 98 % seines Fassungsraumes".

Am Ende eine Bem. mit folgendem Wortlaut hinzufügen:

"Bem. Der Begriff Wasser umfasst Wasser/Frostschutzmittel-Lösungen mit einer relativen Dichte von mindestens 0,95 für die Prüfung bei –18 °C."