ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

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Änderungen ADR 09 Beilage 1 6.2.2.6 Zulassungssystem für die wiederkehrende Prüfung von Druckgefässen

6.2.2.7 Kennzeichnung von nachfüllbaren UN-Druckgefässen

6.2.2.8 Kennzeichnung von nicht nachfüllbaren UN-Druckgefässen

6.2.2.9 Gleichwertige Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende

Prüfung

6.2.3 Vorschriften für Druckgefässe, die keine UN-Druckgefässe sind

6.2.3.1 Auslegung und Bau

6.2.3.2 (bleibt offen)

6.2.3.3 Bedienungsausrüstung

6.2.3.4 Erstmalige Prüfung

6.2.3.5 Wiederkehrende Prüfung

6.2.3.6 Zulassung von Druckgefässen

6.2.3.7 Anforderungen an Hersteller

6.2.3.8 Anforderungen an Prüfstellen

6.2.3.9 Kennzeichnung von nachfüllbaren Druckgefässen

6.2.3.10 Kennzeichnung von nicht nachfüllbaren Druckgefässen

6.2.4 Vorschriften für in Übereinstimmung mit Normen ausgelegte, gebaute und geprüfte

Druckgefässe, die keine UN-Druckgefässe sind

6.2.5 Vorschriften für nicht in Übereinstimmung mit Normen ausgelegte, gebaute und ge-

prüfte Druckgefässe, die keine UN-Druckgefässe sind

6.2.5.1 Werkstoffe

6.2.5.2 Bedienungsausrüstung

6.2.5.3 Flaschen, Grossflaschen, Druckfässer und Flaschenbündel aus Metall

6.2.5.4 Zusätzliche Vorschriften für Druckgefässe aus Aluminiumlegierungen für verdichte-

te, verflüssigte, gelöste Gase und nicht unter Druck stehende Gase, die besonderen Vorschriften unterliegen (Gasproben), sowie für Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten, mit Ausnahme von Druckgaspackungen und Gefässen, klein, mit Gas (Gaspatronen)

6.2.5.5 Druckgefässe aus Verbundwerkstoffen

6.2.5.6 Verschlossene Kryo-Behälter

6.2.6 Allgemeine Vorschriften für Druckgaspackungen, Gefässe, klein, mit Gas (Gaspat-

ronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas

6.2.6.1 Auslegung und Bau