ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 53Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 09 Beilage 1

Für das Gemisch als Ganzes sind Prüfdaten über die Giftigkeit in Wasser verfügbar

nein ja

Zuordnung nach der Gefahr der akuten/chronischen Giftigkeit (2.2.9.1.10.4.3)

für die Abschät-

zung der Gefah- ja

Anwendung der Grundsätze der Zuordnung nach der ren sind genü- Gefahr der aku-

Extrapolation (2.2.9.1.10.4.4)

gend Daten ten/chronischen Giftigkeit über ähnliche

Gemische ver-

Anwendung der Additionsme-

thode (2.2.9.1.10.4.6.1 bis

nein 2.2.9.1.10.4.6.4) unter Ver-

wendung von:

• Prozentsatz aller Bestandtei-

le, die der Kategorie der

für alle relevan- chronischen Giftigkeit zuge-

ten Bestandteile ordnet sind

ja • Prozentsatz der Bestandtei-

sind entweder Zuordnung nach der Daten über die le, die der Kategorie der aku-

Gefahr der aku-Giftigkeit in ten Giftigkeit zugeordnet sind

ten/chronischen Giftigkeit Wasser oder • Prozentsatz der Bestandteile

Zuordnungsda- mit Daten über die akute Gif-

ten verfügbar tigkeit: Anwendung der Sum-

menformel (2.2.9.1.10.4.5.2)

und Umsetzung des abgelei-

teten L(E)C50-Wertes in die

entsprechende Kategorie der

nein akuten Giftigkeit

Verwendung ja Anwendung der Additionsme-

verfügbarer thode und der Summenformel Zuordnung nach der Gefahrendaten (2.2.9.1.10.4.6.1 bis Gefahr der akuder bekannten 2.2.9.1.10.4.6.4) und Anwen- ten/chronischen Giftigkeit Bestandteile dung von 2.2.9.1.10.4.6.5

2.2.9.1.10.4.3 Zuordnung von Gemischen, wenn für das gesamte Gemisch Daten verfügbar sind

2.2.9.1.10.4.3.1 Wenn das Gemisch als Ganzes für die Bestimmung seiner Giftigkeit in Wasser geprüft wurde, ist es nach den für Stoffe angenommenen Kriterien, jedoch nur für die akute Giftigkeit, zuzuordnen. Die Zuordnung erfolgt auf der Grundlage der Daten für Fische, Krustentiere und Algen/Pflanzen. Die Zuordnung von Gemischen durch die Verwendung der LC50- oder EC50-Daten für das Gemisch als Ganzes ist nicht möglich für die Kategorien der chronischen Giftigkeit, da sowohl Giftigkeitsdaten als auch Daten für das Umweltverhalten benötigt werden, jedoch keine Daten für die Abbaubarkeit und die Bioakkumulation für Gemische als Ganzes vorliegen. Es ist nicht möglich, die Kriterien für die Zuordnung zu den Kategorien der chronischen Giftigkeit anzuwenden, da die Daten der Abbaubarkeits- und Bioakkumulationsprüfungen von Gemischen nicht interpretiert werden