ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 52Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 09 Beilage 1

2.2.9.1.10.4.2 Die Zuordnung der wassergefährdenden Eigenschaften erfolgt über einen abge-

stuften Ansatz und hängt vor der Art der für das Gemisch selbst und seine Bestandteile verfügbaren Informationen ab. Der abgestufte Ansatz umfasst folgende Elemente:

a) Zuordnung auf der Grundlage geprüfter Gemische;

b) Zuordnung auf der Grundlage der Grundsätze der Extrapolation;

c) die Verwendung der «Addition der zugeordneten Bestandteile» und/oder einer «Summenformel».

Die nachstehende Abbildung 2.2.9.1.10.4.2 beschreibt das zu befolgende Verfahren.

Abbildung 2.2.9.1.10.4.2: Abgestufter Ansatz für die Zuordnung von Gemischen in Abhängigkeit von ihren akuten und chronischen wassergefähr-

denden Eigenschaften