ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 51Fedlex · Vorlage
Änderungen ADR 09 Beilage 1
ja
L(E)C50a)
≤ 1 mg/l
nein
ja
NOEC
> 1 mg/l
nein oder unbe-
k t
nein
L(E)C50a)
≤ 10 mg/l
ja
nein nein
leicht leicht
abbaubar abbaubar
ja ja
nein
ja
Bioakku- Bioakku-
mulation mulation
nein ja
umweltgefährdender umweltgefährdender umweltgefährdender kein umweltgefähr-
Stoff Stoff Stoff dender Stoff
akute Toxizität 1 chronische Toxizität 1 chronische Toxizität 2
a)Je nach Fall der niedrigste der Werte: 96-Stunden-LC50, 48-Stunden-EC50 oder 72-oder-96-Stunden-ErC50.
2.2.9.1.10.4 Kategorien und Kriterien für die Zuordnung von Gemischen
2.2.9.1.10.4.1 Das Zuordnungssystem für Gemische umfasst die für Stoffe verwendeten Zuord-
nungskategorien, d.h. die Kategorie der akuten Giftigkeit 1 und die Kategorien der chronischen Giftigkeit 1 und 2. Um alle verfügbaren Daten für Zwecke der Zuordnung der wassergefährdenden Eigenschaften des Gemisches zu verwenden, wird folgende Annahme gemacht, die gegebenenfalls angewendet wird:
Die «relevanten Bestandteile» eines Gemisches sind diejenigen Bestandteile, die in einer Konzentration von mindestens 1 Masse-% vorliegen, es sei denn, es wird vermutet (z.B. im Falle hoch giftiger Bestandteile), dass ein in einer Konzentration von weniger als 1 % vorhandener Bestandteil dennoch für die Zuordnung des Gemisches auf Grund seiner wassergefährdenden Eigenschaften relevant sein kann.