ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 51Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 09 Beilage 1

ja

L(E)C50a)

≤ 1 mg/l

nein

ja

NOEC

> 1 mg/l

nein oder unbe-

k t

nein

L(E)C50a)

≤ 10 mg/l

ja

nein nein

leicht leicht

abbaubar abbaubar

ja ja

nein

ja

Bioakku- Bioakku-

mulation mulation

nein ja

umweltgefährdender umweltgefährdender umweltgefährdender kein umweltgefähr-

Stoff Stoff Stoff dender Stoff

akute Toxizität 1 chronische Toxizität 1 chronische Toxizität 2

a)Je nach Fall der niedrigste der Werte: 96-Stunden-LC50, 48-Stunden-EC50 oder 72-oder-96-Stunden-ErC50.

2.2.9.1.10.4 Kategorien und Kriterien für die Zuordnung von Gemischen

2.2.9.1.10.4.1 Das Zuordnungssystem für Gemische umfasst die für Stoffe verwendeten Zuord-

nungskategorien, d.h. die Kategorie der akuten Giftigkeit 1 und die Kategorien der chronischen Giftigkeit 1 und 2. Um alle verfügbaren Daten für Zwecke der Zuordnung der wassergefährdenden Eigenschaften des Gemisches zu verwenden, wird folgende Annahme gemacht, die gegebenenfalls angewendet wird:

Die «relevanten Bestandteile» eines Gemisches sind diejenigen Bestandteile, die in einer Konzentration von mindestens 1 Masse-% vorliegen, es sei denn, es wird vermutet (z.B. im Falle hoch giftiger Bestandteile), dass ein in einer Konzentration von weniger als 1 % vorhandener Bestandteil dennoch für die Zuordnung des Gemisches auf Grund seiner wassergefährdenden Eigenschaften relevant sein kann.