Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 14 Seiten
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H502-1654
Kantone ohne Nationalstrassen auch weiterhin keine Kosten für das Nationalstrassenwerk tragen müssen. Nach Ansicht des Kantons BL profitieren diese Kantone ebenfalls von den Nationalstrassen und müssten allenfalls Kompensationsleistungen mittragen.
Einige der weiteren Stellungnehmenden stehen der vorgeschlagenen Lösung positiv gegenüber. Einige Vernehmlassungsteilnehmer verzichten auf eine Stellungnahme mit dem Hinweis, dass diese Frage nur durch die betroffenen Kantone ernsthaft beantwortet werden könne.
2.2.6 Rechtsänderungen bezüglich Eigentumsübertragung
"Wie beurteilen Sie die vorgeschlagenen Rechtsänderungen (Eigentumsübertragung)?"
Übersicht Ja Nein k.A.
Kantone (und BPUK, FDK) 22 06
Parteien 3 11
Gesamtschweizerische Verbände 10 14
Weitere (regionale Parteien und Verbände, Gemeinden, Private) 5 410
Die vorgeschlagenen Rechtsänderungen finden grossmehrheitlich Zuspruch. Gefordert wird ein Mitspracherecht der Kantone bezüglich der detaillierten Abgrenzungsfrage des Netzes (ZH) und ein speditives Verfahren, um unklare Verhältnisse bezüglich Zuständigkeit zu vermeiden. Der Schweizerische Städteverband weist darauf hin, dass die unterhalb der Strassenoberfläche liegenden Werkleitungen als Eigentum bei den Städten verbleiben müssen. Allenfalls wäre nach Ansicht des Städteverbands die Errichtung einer Dienstbarkeit für den Bund und der Wegfall der Eigentumsübertragung die zu bevorzugende Lösung.
Der Kanton BL fordert eine Entschädigung für den getätigten Landerwerb der Kantone sowie die Einführung einer Übergangsfrist von beispielsweise 5 Jahren für noch nicht rechtsgültige Vorhaben. Weiter bringt der Kanton BL ein, dass mit der Eigentumsübertragung dem Kanton ausserordentliche Abschreibungen entstehen. Nach Ansicht des Kantons BL muss beim Eigentumsübergang eine für den Kanton finanziell tragbare Lösungen vorliegen. Die Handelskammer beider Basel und das Komitee "Pro Bundesstrasse Basel-Jura" unterstützen den Kanton in Bezug auf diese Ansicht. Der Kanton VD verlangt eine konkrete Ausweisung der Auswirkungen auf die Kantone.
Unter den weiteren Stellungnehmenden stellen sich einige gegen die Regelung in Art. 4a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (NSG). Sie lehnen die Kompetenzerteilung an den Bundesrat zur Änderung der Nationalstrassen-Klassierung ab. Sie bedauern, dass die Änderungen damit nicht referendumsfähig sind und befürchten, dass der Bund auf den neuen Netzabschnitten Projekte realisiert, welche bereits auf kantonaler Ebene Ablehnung erfuhren.
2.2.7 Rechtsänderungen bezüglich der Übernahme laufender Projekte
"Wie beurteilen Sie die vorgeschlagenen Rechtsänderungen (Übernahme laufender Projekte)?"
Übersicht Ja Nein k.A.
Kantone (und BPUK, FDK) 20 17
Parteien 3 02
Gesamtschweizerische Verbände 8 07
Weitere (regionale Parteien und Verbände, Gemeinden, Private) 4 411
Kantone, Parteien und gesamtschweizerische Verbände begrüssen den Vorschlag grossmehrheitlich. Der Kanton BL schlägt vor, dass bei der Übernahme der Kanton Bauherr bleibt, der Bund jedoch vollständig in die Finanzierung eintritt. Absicht ist dabei, dass kein Stillstand in Planungs- und Ausführungsarbeiten erfolgt.
11/14 Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz; Bericht über die Vernehmlassung