Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 14 Seiten
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H502-1654
strebt die SP eine Verhaltensänderung bei der Mobilität an durch vermehrten Umstieg auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr, sowie die Umsetzung der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele im Strassenverkehr. Weiter sollen benötigte Mittel mittels neuen Einnahmenquellen wie beispielsweise Road Pricing erschlossen werden.
Die Grüne Partei der Schweiz Grüne lehnt die Vorlage ab. Die Vorlage widerspricht der Strategie der Partei. Die Grüne Partei bemängelt, dass die Kriterien gemäss Sachplan Verkehr nicht nachvollziehbar seien. Die zwingend haushaltsneutrale Umsetzung für den Bund wird unterstützt. Ablehnung erfährt der neue Artikel 4a (Ermächtigungsartikel Aufklassierung durch Bundesrat) durch die Grüne Partei. Zudem weist die Grüne Partei darauf hin, dass frühere Entscheide der kantonalen Stimmbevölkerung zu Ausbauprojekten nicht ausgehebelt werden dürfen.
2.2.2 Anwendung der Kriterien und resultierendes Netz
"Sind Sie mit der Anwendung der Kriterien und den resultierenden Aufnahmen bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz einverstanden?"
Übersicht Ja Nein k.A.
Kantone (und BPUK, FDK) 23 23
Parteien 3 20
Gesamtschweizerische Verbände 10 41
Weitere (regionale Parteien und Verbände, Gemeinden,
Private) 6 94
Die Kriterien des Sachplans Verkehr zur Bestimmung des Nationalstrassennetzes werden grossmehrheitlich akzeptiert. Die Kantone TG und FR lehnen das resultierende Netz ab. Grund dazu bildet beim Kanton FR die vorgeschlagene Linienführung der H10. Nach Ansicht des Kantons FR soll der Verlauf der Verbindung Bern - Neuchatel via Müntschemier (via Kerzersviadukt) fixiert werden. Falls das Kerzersviadukt im Besitz des Bundes verbleibt und weitere Begleitmassnahmen ergriffen werden, ist der Kanton FR jedoch bereit die Linienführung via Murten - Ins zu akzeptieren. Darüber hinaus fordert der Kanton FR, dass die Strecken Murten - Düdingen und Fribourg - Payerne ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Der Kanton TG fordert wie bereits bei der Anhörung zum Sachplan Verkehr anstelle der Bodenseestrasse (T13) die Thurtalstrasse (T14) vom N7-Zubringer Bonau bis nach Romanshorn ins Nationalstrassenetz aufzunehmen. Von der T13 sind nach Ansicht TG die Abschnitte Kreuzlingen-Nord - Bottighofen sowie Romanshorn - Arbon-West ins Nationalstrassennetz zu überführen. Auch andere Kantone (ZH, BE, GL, ZG, FR, BL, SH, SG, AG, TG, TI, VD, GE) führen unter Zustimmung zu den Kriterien weitergehende Wünsche zu Netzaufnahmen an. Begründet werden diese Ergänzungen aus einer freien Interpretation der Kriterien respektive aus Sonderfällen des Strassennetzes und der (Raum-)Erschliessung durch Nationalstrassen.
Im Detail fordern die Kantone folgende Anpassungen:
KT Strassenabschnitt Anpassungswunsch (inkl. Begründung)
ZH Glattalautobahn (Verbindung Aufnahme ins Nationalstrassen-Netz. Engpassbeseitigung
Raum Brüttisellen nach Raum mit Absicht der Trennung des Ziel-/Quell- und Transitver-Zürich Nord: alternativ, zusätz- kehrs.
lich zu N1)
Länge ca. / mind. 5 km
BE Autobahnzubringer Oberaargau Aufnahme ins Nationalstrassen-Netz. Sachplan-Kriterien
(Langenthal), nach Ansicht Kanton erfüllt. Redundante Strassenverbin-Länge ca. 8 km dung zur A1 zwischen Rothrist und Bern.
BE Autobahnzubringer unteres Em- Aufnahme ins Nationalstrassen-Netz. Sachplan-Kriterien
mental (Burgdorf) nach Ansicht Kanton erfüllt. Anschluss Agglomeration Länge ca. 2.5 km, mit Burgdorf sowie des unteren Emmentals an die A1. Ermög-Stadtdurchfahrt ca. 8 km licht eine grossräumige Umfahrung der Agglomeration Bern Richtung Oberland.
GL Endpunkt in Glarus Festlegung südlich von Glarus. Nach Ansicht GL Gleichbe-
Länge ca. 2 km handlung mit anderen Kantonshauptorten.
7/14 Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz; Bericht über die Vernehmlassung