Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 14 Seiten
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H502-1654
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage und Auftrag
Der Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz definiert die Strassenverbindungen von nationaler Bedeutung. Jetzt, fast 50 Jahre nach seiner Inkraftsetzung, soll der Beschluss umfassend überprüft und aktualisiert werden. Die Überprüfung drängt sich auf, weil die Planung der Nationalstrassen in den Grundzügen aus den späten 50-er Jahren des letzten Jahrhunderts stammt und nicht mehr in allen Belangen den heutigen und künftigen Bedürfnissen entspricht. Weitere Auslöser sind parlamentarische Vorstösse und das neue Koordinationsinstrument Sachplan Verkehr. Die Überprüfung bestätigt das bestehende Nationalstrassennetz mit einer Ausnahme, dem Abschnitt der N4 zwischen Schaffhausen und Bargen, vollständig. Sie zeigt aber auch, dass das Netz die heutigen und künftigen Bedürfnisse der mittelstädtischen Agglomerationen sowie von peripherer gelegenen Landesteilen der Schweiz nicht mehr in ausreichendem Masse erfüllt. Zur Schliessung dieser Lücken beantragt der Bundesrat die Neuaufnahme von Verbindungen im Umfang von rund 400 Kilometern ins Nationalstrassennetz. Es handelt sich dabei ausschliesslich um bereits bestehende Strassenverbindungen.
Für den Bund resultieren aus der Übernahme der Strecken in den Netzbeschluss Nationalstrassen Mehrkosten für Betrieb und Unterhalt sowie für Sanierung und Ausbau der neu aufgenommenen Strassen im Umfang von jährlich rund 350 Mio. CHF. Die Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der übertragenen Strecken im Umfang von jährlich 150 Mio. CHF wird der Bund durch die Senkung der nicht werkgebundenen Bundesbeiträge sowie der Globalbeiträge für die Hauptstrassen bei den Kantonen vollständig kompensieren, welche Strassen an den Bund abtreten. Für die finanziellen Aufwendungen für den Ausbau schlägt der Bund vor, die Kosten den Beitragsgefässen "Hauptstrassen" und "nicht werkgebundene Bundesbeiträge" gesamthaft um den entsprechenden Betrag zu belasten und somit alle Kantone in die Finanzierung einzubinden.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetzes eine Vernehmlassung bei den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und den betroffenen gesamtschweizerischen Verbänden und Organisationen durchgeführt. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden am 2. Juli 2008 verschickt. Die Vernehmlassungsfrist dauerte grundsätzlich bis zum 15. Oktober 20081.
1.2 Vernehmlassungsteilnehmende
Bis zum 15. Oktober 2008 gingen insgesamt 67 Stellungnahmen ein (siehe Kapitel 3 des Berichts). An der Vernehmlassung beteiligten sich 26 Kantone, 2 Kantonskonferenzen, 5 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, 15 gesamtschweizerische Verbände sowie 19 weitere Institutionen oder Einzelpersonen.
1.3 Vorbemerkungen über die Zusammenstellung der Eingaben
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende haben sich zu gewissen zentralen Fragen mehrmals geäussert: Ein erstes Mal im grundsätzlichen Teil ihrer Stellungnahme, ein zweites Mal bei der entsprechenden Frage des Fragebogens und oft noch ein letztes Mal bei der Zusammenfassung ihrer Stellungnahme. Solche Mehrfach-Antworten sind in diesem Bericht nur einmal behandelt, in der Regel bei der Auswertung der Antworten zum Fragebogen (Kapitel 2.2).
Die teilweise umfangreichen Vorschläge für Änderungen, Präzisierungen und Ergänzungen werden zudem gerafft und auf die konkreten Fragestellungen bezogen dargestellt.
1 Die Verfassung des Kantons Schaffhausen verlangt eine obligatorische Volksabstimmung betreffend die Stellungnahme des Regierungsrates zu Veränderungen des Nationalstrassennetzes. Die Abstimmung vom 30. November 2008 endete mit einer deutlichen Zustimmung zur Stellungnahme des Regierungsrates. 4/14 Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz; Bericht über die Vernehmlassung