Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 14 Seiten

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H502-1654

Zusammenfassung

Gegenstand der Vernehmlassung bildete die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz. Hauptinhalt war die Anpassung des Nationalstrassennetzes aufgrund der funktionalen Kriterien gemäss Sachplan Verkehr. Die Überprüfung aufgrund der Kriterien bestätigte das bestehende Nationalstrassennetz praktisch vollständig. Sie zeigte zudem, dass bestehende Verbindungen im Unfang von rund 400 Kilometern neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmen sind. Die Vernehmlassungsvorlage umfasste auch einen Vorschlag zur Regelung der Finanzierung von Betrieb und Unterhalt sowie allfälliger Ausbauten auf diesen Strecken. Der Vorschlag sah vor, die dem Bund neu anfallenden Kosten durch die Senkung der nicht werkgebundenen Bundesbeiträge sowie der Globalbeiträge für die Hauptstrassen an die Kantone vollständig zu finanzieren. Die Vorlage beinhaltete im weiteren die Anpassung von rechtlichen Regelungen zum Eigentumsübergang und zur Übernahme von laufenden Bauprojekten.

Breite Zustimmung findet die Absicht, mittels der funktionalen Kriterien des Sachplans Verkehr die Ausdehnung des Nationalstrassennetzes festzulegen. Die Kriterien werden mehrheitlich als richtig und zielführend betrachtet. Über die Anwendung der Kriterien hinaus melden einige Kantone weiterführende Wünsche betreffend die Aufnahme von Streckenabschnitten in das Nationalstrassennetz an. Die Kantone begründen diese Wünsche mit speziellen verkehrlichen Situationen in den betroffenen Regionen. Eine kleine Minderheit lehnt die funktionalen Kriterien ab. Diese Minderheit verschliesst sich generell gegenüber einem Netzwachstum der Nationalstrassen. Zudem beantragen einige Verkehrs- und Umweltverbände auch die Bahnverladestrecken, insbesondere jene für den Personenverkehr, ins Nationalstrassennetz aufzunehmen.

Bezüglich der vorgeschlagenen Finanzierung der zusätzlichen Nationalstrassennetzteile geht eine fast geschlossene Ablehnung aus der Vernehmlassung hervor. Die Absicht, den Betrieb, den Unterhalt sowie den allfälligen Ausbau oder die Sanierung von neu aufgenommenen Strecken über die Senkung von Globalbeiträgen und nicht werkgebundenen Beiträgen an die Kantone zu kompensieren, wird mit Hinweis auf das neu geschaffene Gleichgewicht im Strassenbereich mit der Neuverteilung der Finanzen und Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) zurückgewiesen. Aus Sicht der politischen Parteien liessen sich allenfalls die effektiven Kosten für Betrieb und Unterhalt kompensieren.

Diverse Vernehmlassungsteilnehmende machen Vorschläge zur Finanzierung der Netzanpassungen und zielen dabei auf die Verwendung von Reserven in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Bezüglich der Finanzierung wird gefordert, dass die einzelnen Teile auf der Ausgabenseite der Spezialfinanzierung Strassenverkehr nicht durchmischt werden. Damit soll vermieden werden, die Netzanpassungen zum Beispiel zulasten der Engpassbeseitigung, des kombinierten Güterverkehrs oder des NEAT-Baus zu finanzieren. Im Hinblick auf die Finanzknappheit im Nationalstrassenwesen wird angeregt, die Finanzierung zu sichern und zusätzlich mit neuen Finanzierungsquellen zu erweitern. Die veranschlagten Aufwendungen für Ausbauten sind für die Mehrheit der Teilnehmer nicht transparent und nachvollziehbar genug dargelegt. Im Hinblick auf die Finanzierung wird eine Gesamtsicht Nationalstrassen (ähnlich wie die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur ZEB) vermisst.

Die rechtlichen Anpassungen werden mehrheitlich begrüsst. Hingegen bekunden Verkehrs- und Umweltverbände ihren Widerstand zum Art. 4a des Nationalstrassengesetzes. Gegenstand dieser Ablehnung bildet die Kompetenzerteilung an den Bundesrat, 3. Klass-Nationalstrassen in eine höhere Klasse zu verschieben. Im Raum steht die Befürchtung, dass der Bund damit den Ausbau der neu aufgenommenen (Haupt-) Strassen vorantreiben will und den Willen der kantonalen und regionalen Bevölkerung nicht genügend respektieren könnte. Zudem wird aus Verkehrs- und Umweltverbandskreisen gefordert, den Netzbeschluss referendumsfähig zu machen, zum Beispiel über die Integration des Netzbeschlusses als Anhang des Nationalstrassengesetzes.

Betreffend den Eigentumsübergang weisen Städte darauf hin, dass im Unterbau der Strassen wesentliche Teile der öffentlichen Infrastrukturen liegen. Sie regen an, insbesondere im komplexen Gebiet der Städte, die Strassen nicht zu übergeben, sondern dem Bund lediglich eine Dienstbarkeit einzurichten.

2/14 Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz; Bericht über die Vernehmlassung