Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 14 Seiten
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H502-1654
ZG Anschluss Kantonshauptort Zug Aufnahme Nordzufahrt ins Nationalstrassen-Netz, da vor-
(Nordzufahrt Zug) geschlagene Erschliessung zu wenig direkt.
Länge ca. 2.5 km
FR Linienführung Seeland H10, Strecke Kerzers - Müntschemier ist vorzuziehen (Zustand
Viadukt Kerzers, vor EXPO.02). Falls sichergestellt ist, dass in jedem Fall Längendifferenz das Kerzersviadukt in Bundesbesitz verbleibt, kann der ca. +2 km Kanton die Route Murten - Ins im Nationalstrassennetz akzeptieren. Bund. Begleitmassnahmen sind in diesem Fall zu ergreifen, insbesondere ist eine Verbesserung der Anschlussbauwerke der N1 in Löwenberg vorzunehmen. Zudem muss sichergestellt werde, dass die Strasse Murten - Ins auch künftig Erschliessungsfunktionen sicherstellen kann.
FR Murten - Düdingen Aufnahme ins Nationalstrassen-Netz. Erfüllt nach Ansicht
Länge ca. 15 km FR die Sachplan-Kriterien 3 (Verbinden grossstädtische mit mittelstädtischer Agglomeration) und 6 (Redundanz).
FR/ Fribourg - Payerne (- Yverdon- Aufnahme ins Nationalstrassen-Netz. Erfüllt nach Ansicht VD les-Bains) FR/VD die Sachplan-Kriterien 3 (Verbinden grossstädtische
Länge ca. 20 km mit mittelstädtischer Agglomeration) und 6 (Redundanz).
BL H2 Pratteln - Liestal Verzicht auf Aufnahme ins Nationalstrassen-Netz, falls
Länge ca. 10 km Bedingungen nicht erfüllt werden (z.B. Finanzierung durch Bund, erhebliches Mitspracherecht bei Ausbauten).
BL H18 Basel - Delémont Verzicht auf Aufnahme ins Nationalstrassen-Netz, falls
Länge ca. 38 km Bedingungen nicht erfüllt werden (z.B. Finanzierung durch Bund, erhebliches Mitspracherecht bei Ausbauten).
BL Chienbergtunnel (Sissach) Aufnahme ins Nationalstrassen-Netz als integraler Bestand-
Länge ca. 3 km teil des Anschlusses Sissach sowie der Redundanz zur A2.
BL H3 Pratteln - Auhafen, Rheinfel- Aufnahme ins Nationalstrassen-Netz zur Anbindung des
derstrasse Rheinhafens Au (Gemeinde Muttenz) als Verkehrsanlage Länge ca. 2.5 km von gesamtschweizerischer Bedeutung.
SH Schaffhausen - Bargen Entlassung aus Nationalstrassen-Netz finanziell abfedern
Länge ca. 15 km (Umbau), da zwei parallele Kantonsstrassen in wenig dicht besiedeltem Gebiet durch Entlassung N4 unzweckmässig und zu teuer im Unterhalt. Keine Vignettenpflicht auf J15.
SH Bereich Verzweigung Mutzentäli Bereinigung Anschlussstellen, Verbleib der Strecke Ver-
Länge ca. 0.8 km zweigung 3 Mutzentäli bis zum heutigen Anschluss 2 Schaffhausen-Schweizersbild, da sie die gleiche Bedeutung wie die heutige Strecke von der Verzweigung 3 Mutzentäli bis zum heutigen Anschluss Schaffhausen-Herblingen hat.
SG A3b Zubringer Schmerikon (Rüti Keine Neuaufnahme, sondern Nachtrag Netzbeschluss, da
ZH - Reichenburg) mit Nationalstrassen-Geldern gebaut und betrieben (Erhalt Länge ca. 17 km des Status-Quo).
AG Koblenz (unteres Aaretal) Aufnahme ins Nationalstrassen-Netz. Definition als Sonder-
- zur A1 Anschluss Neuenhof fall im Grundnetz wegen den überregionalen funktionalen Länge ca. 23 km Beziehungen der Strasse. Ausbau über eine Sonderfinanzierung.
- und zur A3 Anschluss Brugg /
Lupfig Zoll in Koblenz ist von schweizerischer Bedeutung (3. Rang neben BS/Weil und Thayngen).
Länge ca. 10 km
AG T5/N32 Hunzenschwil-Aarau Westlicher Anfangspunkt soll bei Rohrerstrasse liegen.
Länge ca. 1 km
TG T14 Bonau - Romanshorn Aufnahme ins Nationalstrassen-Netz anstelle von T13 (Bo-
Länge ca. 29 km denseestrasse). Bessere Erschliessungswirkung, Seestrasse entlasten von internationalem Durchgangsverkehr N13. Verbleibende Abschnitte T13 für Nationalstrassen-Netz:
Kreuzlingen Nord - Bottighofen
8/14 Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz; Bericht über die Vernehmlassung