Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 14 Seiten

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H502-1654

2.2.8 Weitere Bemerkungen

"Welche weiteren Bemerkungen haben Sie zur Vernehmlassungsvorlage?"

 Die Auswirkungen auf Städte und Gemeinden sind nach Ansicht des Schweizerischen Städte-

verbands noch zu wenig untersucht. Auf Stadtgebiet waren vor der Umsetzung der Neuverteilung der Finanzen und Aufgaben zwischen Bund und Kantonen teilweise die Städte für die Nationalstrassen verantwortlich. In den engen räumlichen Verhältnissen der Städte fordert der Städteverband die Zulassung von reduzierten Dimensionierungsgrössen.

 Die Alpeninitiative betrachtet die Aufstockung des Personaletats beim ASTRA als zu umfang-

reich. Sie verlangt eine Beschränkung auf 30 Stellen. Andererseits sei jedoch der Stellenetat beim BAFU nicht um eine, sondern um drei Stellen zu erhöhen, um die Prüfung von Nationalstrassenprojekten sicherzustellen.

 Diverse Stellungnehmende (Grüne, VCS, WWF, weitere) lehnen die Aufnahme eines wesent-

lichen Teils der Nationalstrassen 3. Klasse ab (Hirzelstrasse, H10 Seeland, Zürcheroberlandstrasse, T13 Bodenseestrasse, Locarno-Bellinzona, H18 Laufental, H17 Zubringer Glarus). Hintergrund bildet dabei die Ausgangslage, dass mit dem Ermächtigungsartikel 4a, der den Bundesrat 3. Klassstrassen in eigener Kompetenz aufklassieren kann. Mit der Ablehnung der Aufnahme dieser Strecken in das Nationalstrassennetz soll der Ausbau dieser Strecken in leistungsfähigere Strassen unterbunden werden. Zudem wollen die Stellungnehmenden damit dem regionalen und kantonalen Volkswillen gegen den Ausbau auf nationaler Ebene Respekt verschaffen. Im gleichen Zusammenhang besteht der Wunsch, dass der Netzbeschluss zum Beispiel durch die Aufnahme als Anhang des Nationalstrassengesetzes referendumsfähig wird.

 Einige Stellungnehmende fordern gleichzeitig mit der Anpassung des Nationalstrassennetzes

auch die Festlegung des Hauptstrassennetzes. Durch die Überführung von einem beachtlichen Teil von Hauptstrassen ins Nationalstrassennetz wird das Hauptstrassennetz verkürzt. Der Verkürzung stehen Neuaufnahmen ins Hauptstrassennetz gegenüber, ebenfalls ausgelöst durch die Anforderungen aus dem Sachplan Verkehr. In beiden Fällen (Entlassung und Aufnahme Hauptstrassennetz) sind die Kantone - insbesondere finanziell - betroffen. In der Folge wurden auch einige Begehren zur Neu-Aufnahme von Strecken ins Hauptstrassennetz gestellt.

12/14 Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz; Bericht über die Vernehmlassung