Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 44 Seiten
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genommene Berichterstattung gestützt auf Artikel 59a des Kartellgesetzes erlauben.32
2.1.1.2 Variante: Ausnahme bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und Investitionsgütern (internationale Erschöpfung)
Als Varianten zum Grundsatz der nationalen Erschöpfung kommen Ausnahmen bei bestimmten Warengruppen in Frage, für welche die internationale und/oder regionale Erschöpfung festgelegt werden könnte. Soweit bei der Erschöpfung nach Warengruppen differenziert wird, bejaht ein vom Bundesrat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten33 die Frage der Vereinbarkeit eines solchen Systems mit dem TRIPS-Abkommen. Eine zusätzliche Differenzierung nach Ländern ist nach diesem Rechtsgutachten demgegenüber nicht einseitig möglich (dazu eingehender Ziff. 2.1.2).
Im Rahmen der Agrarpolitik 201134 haben National- und Ständerat einen neuen Artikel 27b LwG beschlossen. Dieser statuiert als Ausnahme zur nationalen Erschöpfung im Patentrecht die internationale Erschöpfung für patentgeschützte landwirtschaftliche Produktionsmittel und Investitionsgüter. Artikel 27b LwG hat folgenden Wortlaut:
7. Abschnitt Patentgeschützte Produktionsmittel und landwirtschaftliche Investitionsgüter
Art. 27b
1 Hat der Patentinhaber ein Produktionsmittel oder ein landwirtschaftliches Investitionsgut im In- oder Ausland in Verkehr gebracht oder dessen Inverkehrbringen zugestimmt, so darf dieses eingeführt, weiterveräussert und gewerbsmässig gebraucht werden.
2 Landwirtschaftlich sind Investitionsgüter, welche für die grossmehrheitliche Verwendung in der Landwirtschaft bestimmt sind, wie zum Beispiel Traktoren, Maschinen, Geräte und Einrichtungen sowie deren Bestandteile.
Befürwortende Argumente:
- In der Schweizer Landwirtschaft besteht bezüglich der Effizienz im Einsatz von
Produktionsmitteln und Faktoren ein beträchtliches Kostensenkungspotenzial. Die Agrarpolitik 2011 will dieses Potenzial nutzen. Mit dem wirtschaftlichen Druck, der sich aufgrund der Agrarpolitik 2011 für die Landwirtschaft ergibt, erhöht sich der Anreiz, Kapazitäten und Grösseneffekte besser auszunutzen und den technischen Fortschritt zur Kostensenkung einzusetzen. Dieses Ziel soll durch eine Reihe von Massnahmen erreicht werden. Es sollen alle Mittel ausgeschöpft werden. Dazu gehört auch der Wechsel zur internationalen Erschöpfung bei patentgeschützten landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und Investitionsgütern. Neben den anderen Massnahmen verspricht man sich
32 Vgl. 06.3634 P Bericht über wettbewerbswidrige vertikale Vertriebsabreden nach Kartellgesetz (N 20.12.2006, Kommission für Rechtsfragen NR (05.082); S noch nicht behandelt).
33 Straus/Katzenberger 2002, S. 42.
34 06.038 Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung.