Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 44 Seiten
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vom Wechsel zur internationalen Erschöpfung eine Senkung des Preisniveaus in der Schweiz.
- Interessenvertreter beziffern die potenziellen Einsparungen für die Landwirt-
schaft bei einem Systemwechsel bei der Erschöpfung im günstigsten Fall auf schätzungsweise 25 Mio. Franken/Jahr (0,45 % der landwirtschaftlichen Vorleistungen); davon kommen 20 Mio. Franken (entsprechend 65 % der geschätzten Kostendifferenz zum Ausland) von den Pflanzenschutzmitteln und 5 Mio. (entsprechend 12 % der geschätzten Kostendifferenz zum Ausland) von den Tierarzneimitteln (die von Art. 27b LwG indes nicht erfasst sind). Das Einsparungspotenzial bei landwirtschaftlichen Investitionsgütern wurde bislang nie beziffert, dürfte aber weit geringer ausfallen.
- Die wachsende europaweite Integration der Märkte für Agrarerzeugnisse be-
gründet die Forderung, dass die im Wettbewerb stehenden Konkurrenten über vergleichbare Einkaufsmöglichkeiten verfügen sollen, weshalb die Rechte am Geistigen Eigentum in den betreffenden Staaten nicht unterschiedlich festgelegt werden sollten.
Ablehnende Argumente:
- Die Vorleistungen der Landwirtschaft werden wegen des Patentschutzes auf
landwirtschaftlichen Investitionsgütern und Produktionsmitteln nicht verteuert. Der Patentschutz ist als Ursache für die Preisunterschiede bei landwirtschaftlichen Investitionsgütern und Produktionsmitteln vollkommen nachrangig. Die Landwirtschaft ist nämlich eine der Branchen in der Schweiz mit der geringsten Patentintensität.35 Der Patentschutz spielt hauptsächlich bei den Pflanzenschutzmitteln und den Tierarzneimitteln eine Rolle. Letztere sind von Artikel 27b LwG indessen gar nicht erfasst. Düngemittel sind kaum patentgeschützt, und bei Saatgut steht der Sortenschutz im Vordergrund.36 Zu landwirtschaftlichen Investitionsgütern gibt es keine separate Untersuchung. Es deutet indes nichts darauf hin, dass Patente hier von Tragweite sind. Der Anteil patentgeschützter landwirtschaftlicher Produktionsmittel und Investitionsgüter an den Gesamtkosten der Produktion ist in jedem Fall klein. Artikel 27b LwG wird folglich kaum dazu beitragen, die Produktionskosten in der Landwirtschaft in relevanter Weise zu senken. Erst recht wird Artikel 27b LwG keine Senkung der Produzentenpreise geschweige denn der Konsumentenpreise bewirken
- Artikel 27b LwG begünstigt nicht die Landwirte, sondern den Zwischenhandel.
Dies auf Kosten der Unternehmen, die in die Forschung und Entwicklung investieren.
- An pflanzlichem Vermehrungsmaterial (Saatgut) besteht neben dem wenig
relevanten Patentschutz häufig auch Sortenschutz. Im Sortenschutzgesetz ist die Erschöpfung des Züchterrechts bisher nicht ausdrücklich geregelt. In der Botschaft vom 23. Juni 2004 über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes37 soll diese Lücke geschlossen werden.
35 Frontier Economics/Plaut 2002, S. 84.
36 Martin Raaflaub/Marco Genoni, Preise für landwirtschaftliche Produktionsmittel in der Schweiz, Schlussbericht der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft (SHL); Bern 2005, S. 24.
37 BBl 2004 4155