Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 44 Seiten
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im Sommer 2006 lieferten keine Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung. Letztlich würde allerdings nur das Ergebnis langer Verhandlungen über die Gegenforderungen Gewissheit schaffen können.
Befürwortende Argumente:
- Bei einem Wechsel zur regionalen Erschöpfung ist auf Konsumentenpreisstufe
bei Erzeugnissen, für die der Patentschutz relevant ist (Arzneimittel, Computer, Unterhaltungselektronik, Küchengeräte, Fahrzeuge, Uhren), eine Senkung des Preisniveaus zu erwarten. Die gesamtwirtschaftlichen Effekte sind ebenfalls positiv. Laut einer vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement in Auftrag gegebenen Studie ist gesamtwirtschaftlich ein zusätzliches Wachstum des Bruttoinlandproduktes zwischen 0,0 % und 0,1 % möglich.43
- Dem Patentinhaber wird die Möglichkeit genommen, Preisdifferenzierungen
gestützt auf das Patentrecht durchzusetzen. Preisdifferenzierungen sind nur noch auf der Grundlage selektiver Vertriebssysteme möglich, die der Patentinhaber selbst aufbaut. Die Kosten dafür fallen in der Wertschöpfungskette des Patentinhabers an und werden nicht auf den Staat abgewälzt. In Verbindung mit einem wirksamen Interbrand-Wettbewerb ist eine gesamtwirtschaftlich optimale Preis- und Leistungsdifferenzierung zu erwarten. Dies bedingt freilich, dass die Kartellbehörden gegen das selektive Vertriebssystem und andere vertikale Abreden des Patentinhabers nur dann einschreiten, wenn der Interbrand-Wettbewerb durch die Abreden erheblich beeinträchtigt wird.
- Die Vertragsstaaten der EG bzw. des EWR verfügen über vergleichbare wirt-
schaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen wie die Schweiz. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichts liesse es sich daher rechtfertigen, dem Patentinhaber die Befugnis abzusprechen, den grenzüberschreitenden Handel patentrechtlich geschützter Erzeugnisse aus diesen Staaten zu unterbinden.
Ablehnende Argumente:
- In den Bereichen, in denen der Patentschutz von Bedeutung ist, ist die nationale
Erschöpfung als Ursache für Preisunterschiede zum Ausland von untergeordneter Bedeutung (Ziff. 1.4). Preisdifferenzen sind hier auf eine Reihe anderer Faktoren und nicht primär auf das System der nationalen Erschöpfung von Patentrechten zurückzuführen. Bei den vom Staat ausgehenden Faktoren stehen die Zölle und die technischen Handelshemmnisse tendenziell im Vordergrund. Ein Wechsel zur regionalen Erschöpfung von Patenten dürfte keine Senkung des Preisniveaus bewirken, solange die primären Ursachen für die Preisdifferenzen bestehen bleiben. Daher muss zuerst bei der Beseitigung dieser primären Ursachen angesetzt werden.
- Die geschätzten gesamtwirtschaftlichen Effekte eines Wechsels zur regionalen
Erschöpfung im Patentrecht sind wohl positiv, in ihrem Ausmass jedoch bescheiden. Dies obschon die einschlägigen Studien bei der Herleitung des betroffenen Handelsvolumens die Annahmen so gewählt haben, dass das Handelsvolumen bzw. die Preisdifferenzen tendenziell überschätzt werden.44 Angesichts der Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der unterschiedlichen Ursachen für die Preisdifferenzen ist zu befürchten, dass die positiven gesamt-
43 Plaut 2004a, S. 48 ff.
44 Frontier Economics/Plaut 2002, S. xiv und 159.