Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 44 Seiten
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Faktoren und nicht primär auf das System der nationalen Erschöpfung von Patentrechten zurückzuführen. Bei den vom Staat ausgehenden Faktoren stehen die Zölle und die technischen Handelshemmnisse tendenziell im Vordergrund. Ein Wechsel zur internationalen Erschöpfung von Patenten dürfte keine Senkung des Preisniveaus bewirken, solange die primären Ursachen für die Preisdifferenzen bestehen bleiben. Daher muss zuerst bei der Beseitigung dieser primären Ursachen angesetzt werden.
- Die geschätzten gesamtwirtschaftlichen Effekte eines Wechsels zur inter-
nationalen Erschöpfung im Patentrecht sind wohl positiv, in ihrem Ausmass jedoch bescheiden. Dies obschon die einschlägige Studie bei der Herleitung des betroffenen Handelsvolumens die Annahmen so gewählt hat, dass das Handelsvolumen bzw. die Preisdifferenzen tendenziell überschätzt werden.50 Angesichts der Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der unterschiedlichen Ursachen für die Preisdifferenzen ist zu befürchten, dass die positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte bei einem Wechsel zur internationalen Erschöpfung weitgehend ausbleiben.
- Von einem Systemwechsel würden die binnen- und konsumorientierten Sek-
toren überdurchschnittlich profitieren; dagegen würden die export- und investitionsgüterorientierten Sektoren unterdurchschnittlich Nutzen ziehen können.
- Die positiven Effekte der Preisdifferenzierung (insbes. die Arzneimittelver-
sorgung von Entwicklungsländern zu Tiefstpreisen) können nicht mehr konsequent durchgesetzt werden. Die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zur Senkung der Arzneimittelpreise für die Entwicklungsländer würden erschwert.
- Die Auswirkungen eines Wechsels zur internationalen Erschöpfung im Patent-
recht auf den Forschungsstandort Schweiz sind umstritten. Mit den verfügbaren Daten kann nicht nachgewiesen werden, dass negative Auswirkungen auf die Forschungs- und Entwicklungsausgaben und auf den Forschungsstandort Schweiz zu erwarten sind. Es ist aber analytisch auch nicht möglich, die Hypothese eines Zusammenhangs zu verwerfen. Betrachtet man den Weltmarkt, so kann ein Wechsel zur internationalen Erschöpfung längerfristig zu Wohlfahrtseinbussen führen, wenn wegen Ertragsausfällen die Investitionen in Forschung und Entwicklung reduziert werden und daher Neuerungen und Weiterentwicklungen unterbleiben. Als Indiz in diese Richtung ist der Umstand zu werten, dass kein Industrieland die internationale Erschöpfung im Patentrecht kennt.
- Die dem Patentinhaber verbleibende Möglichkeit, Preisdifferenzierungen zur
Absicherung des Innovationsvorsprungs auf der Grundlage selektiver Vertriebssysteme durchzusetzen, impliziert eine staatliche Intervention. Denn selektive Vertriebssysteme werden im Streitfall durch staatliche Gerichte durchgesetzt werden müssen, so dass erhebliche Teile der Kosten der Vertriebssysteme auf den Staat abgewälzt werden. Damit solche Vereinbarungen tatsächlich den Innovationsvorsprung wie erwünscht absichern können, müsste zudem sichergestellt sein, dass die Transaktionskosten des Vertriebssystems nicht zu hoch sind und die Wettbewerbsbehörden solche Vereinbarungen zulassen. Ein Einschreiten der Wettbewerbsbehörden wäre nur dann gerecht-
50 Frontier Economics/Plaut 2002, S. xiv und 159.