Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
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schreitende Verkehrsdienste, deren Hauptzweck in der Beförderung von Fahrgästen zwischen Bahnhöfen in verschiedenen Mitgliedstaaten besteht. Die Einzelheiten des Zugangsrechts werden in dieser Richtlinie präzisiert. Es wird ein Verfahren geschaffen, welches eine Einschränkung des Zugangs zum Markt ermöglicht. Zusätzlich kann für die ausgeschriebenen Personenverkehrsdienste das Kabotagerecht während 15 Jahren eingeschränkt werden, dies über einen Konzessionsvertrag mit ausschliesslichen Rechten.
– Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen17
Es wird ein europäisch einheitlicher Lokführerschein geschaffen. Die Voraussetzungen und das Verfahren der Zertifizierung sind klar definiert. Damit müssten die Lokführer künftig nicht mehr an der Grenze wechseln. Die Vorschriften werden etappenweise umgesetzt.
Weitere Vorschriften der EG zu Interoperabilität und Personenverkehr
In engem Zusammenhang mit dem 3. EG-Eisenbahnpaket steht die gleichentags erlassene Verordnung (EG) Nr. 1370/200718 des Europäisches Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Strasse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) 1107/70 des Rates, mit der zur Vermeidung von Diskriminierungen auf dem sich mehr und mehr öffnenden Markt insbesondere die Verfahren zur Festsetzung von Abgeltungen harmonisiert werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird am 3. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Mit dem 2. EG-Eisenbahnpaket waren bereits die Richtlinien 96/48/EG (Hochgeschwindigkeit) und 2001/16/EG (konventioneller Betrieb) durch die Richtlinie 2004/50/EG geändert worden. Mit der neuen Richtlinie 2008/57/EG19 wurde aus Gründen der Klarheit und Vereinfachung eine Neufassung entwickelt, welche die bestehenden Richtlinien zu einem einzigen Text zusammenfasst und weitere Entwicklungen aufnimmt. Insbesondere wurde die gegenseitige Anerkennung von Betriebsbewilligungen geregelt.
In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Entwicklungen des EG-Rechts und der Stand der Umsetzung in der Schweiz noch einmal im Überblick dargestellt.
17 ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 51.
18 ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1.
19 Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (Neufassung), ABl. L 191 vom 18.7.2008, S. 1