Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht
Um die neuen Anforderungen aus dem «1. EG-Eisenbahnpaket» insbesondere die Unabhängigkeit der Trassenvergabe umzusetzen, ist das Verhältnis zwischen der DB Netz AG und der Deutschen Bahn AG umgestaltet worden (eigene Erfolgsrechnung, partielles Weisungsverbot für Konzernvorstand). Seit dem 1. Januar 2006 ist die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur der Bundesnetzagentur übertragen worden. Diese hat die Aufgabe, den Wettbewerb in den Netzmärkten aufrecht zu erhalten und zu fördern.
Grossbritannien
Im Vereinigten Königreich wurde die am weitesten gehende Reform umgesetzt. Die ehemalige British Rail (BR) wurde in den 1990er-Jahren aufgeteilt. Durch die vollständige Übernahme des Schienennetzes von der privatisierten Infrastrukturgesellschaft Railtrack wurde bereits 1996 eine vollständige Trennung zwischen Infrastruktur und Verkehr vollzogen. Jedoch musste bereits 2001 die Railtrack unter die Kontrolle von Ausgleichsverwaltern gestellt werden, um den drohenden Bankrott des Schienennetzes zu verhindern: die Wartung des Netzes war vernachlässigt worden. 2002 wurde dann ein öffentliches Unternehmen namens Network Rail geschaffen, welches nicht gewinnorientiert ist. Durch den Trassenpreis, Einnahmen aus dem Immobilienportfolio und staatliche Zuschüsse werden die laufenden Ausgaben gedeckt.
In Grossbritannien erhalten die Betreibergesellschaften für den Personenverkehr laufende Konzessionen über mindestens sieben Jahre, so genannte Franchisen, welche auch eine Abgeltung für diese Zeitperiode definieren können. Die britische Gesetzgebung hat den Wettbewerb im Personenverkehr praktisch ausschliesslich auf den periodischen Wettbewerb um diese Franchisen-Vergabe beschränkt.
Frankreich
Ziel der französischen Bahnreform war es, im gegebenen europäischen Gesetzesrahmen, das staatliche Eisenbahnunternehmen SNCF (Société Nationale des Chemins de fer Français) als integriertes Eisenbahnunternehmen zu erhalten. Mit der Gründung der Infrastrukturgesellschaft Réseau Ferré de France (RFF) im Jahre 1997 wurde die Minimalvorgabe der EG zur Trennung von Verkehr und Infrastruktur erfüllt. Obwohl es sich formell um eine organisatorische Trennung von Infrastruktur und Verkehr handelt, gehört die Autonomie des Infrastrukturmanagers nicht zu den anvisierten Zielen. Der Schwerpunkt der Bahnreform in Frankreich liegt bei der Effizienzsteigerung der SNCF.
Um den freien Netzzugang zu gewähren, wurden in Frankreich vier Stellen mit den notwendigen Verantwortlichkeiten geschaffen. Die Zuteilung der Trassen auf den verschiedenen Strecken wird durch die RFF vollzogen. Die SNCF verwaltet nach Weisung der RFF diese Trassen. Gemäss der Europäischen-Kommission verletzt dieses Verfahren aber das Prinzip der Unabhängigkeit der Trassenvergabe.
Heute verkehren in Frankreich mehrere Unternehmen im Netzzugang. Seit dem 1. April 2006 ist der Schienengüterverkehr liberalisiert, womit sich der Wettbewerb in naher Zukunft verstärken dürfte.