Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

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schliessen, die das ordnungsgemässe Funktionieren des Abkommens gewährleisten.

Bei Vertragsverletzungen oder wenn ein Beschluss des Gemischten Ausschusses nicht ausgeführt wird, kann die geschädigte Vertragspartei nach Beratung im Gemischten Ausschuss Massnahmen ergreifen, um ihr entstandene Nachteile abzuwehren.

Schweiz hat Bereitschaft zur Übernahme der EG-Eisenbahnpakete 1 und 2 signalisiert

Die Schweiz hat der EG bereits 2002 mit der Inkraftsetzung der ersten beiden EG-Eisenbahnpakete und der Interoperabilitätsrichtlinien die Bereitschaft zur Übernahme ins Schweizer Recht signalisiert. Infolge der Rückweisung der Bahnreform 2 im Jahre 2005 ist der Übernahmeprozess jedoch ins Stocken geraten.

Anzupassen sind für die Übernahme insbesondere die Regelungen im Bereich des diskriminierungsfreien Netzzugangs. Im Gegensatz dazu erfordern die durch die beiden EG-Eisenbahnpakete angestrebten weiteren Liberalisierungsschritte der EG keine zusätzlichen Gesetzesanpassungen, die notwendigen Regelungen sind bereits vorhanden. Die Übernahme der EG-Eisenbahnpakete würde für die Schweizer Bahnunternehmen einen weiter gehenden und einfacheren Marktzugang im EU-Raum ermöglichen, als dies heute auf Grund der Richtlinie 91/440/EG in der für die Schweiz massgebenden ursprünglichen Fassung der Fall ist. Damit könnte der Wettbewerb zwischen den Bahnunternehmen vergrössert werden.

Die Übernahme des 3. EG-Eisenbahnpakets ist so bald wie möglich vorgesehen, wird aber zurzeit geprüft. Aufgrund der Tatsache, dass die Verordnungen (EG) Nr. 1371/2007 und (EG) Nr. 1370/2007 auch für den Stadt- und Regionalverkehr gelten, werden die Kantone und die Gemeinden konsultiert. Der Bundesrat verfolgt mit Interesse, wie in den einzelnen Mitgliedstaaten die Regelung des 3. EG-Eisenbahnpakets angewendet und umgesetzt werden.

1.3.2 Umsetzung der EG-Eisenbahnpakete in einzelnen EG-Mitgliedstaaten

Bezogen auf die für die Schweiz wichtigsten Länder präsentiert sich die bisherige Umsetzung der EG-Eisenbahnpakete wie folgt:

Deutschland

Auf den 1. Januar 1994 wurden Reichs- und Bundesbahn zur Deutschen Bahn zusammen geführt und eine nunmehr privatrechtlich organisierte Deutschen Bahn AG gegründet. Diese bildet seit dem 1. Januar 1999 ein Holdingdach (Konzern) über verschiedene Tochtergesellschaften. Damit wurden die Anforderungen der Richtlinie 91/440/EG (organisatorische und rechnerische Trennung) erfüllt. Durch die direkte Führung durch die Holding haben diese formell selbständigen Unternehmungen jedoch nur einen eingeschränkten Entscheidspielraum.

Der Netzzugang im Güterverkehr wird gewährt. Grösster Anbieter im Güterverkehr ist das Unternehmen Railion (früher DB Cargo). Daneben sind einige kleinere Privatbahnen in den Markt eingetreten.