Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

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Bundes diejenigen Elemente des Trassenpreises, deren Höhe nicht bereits vom Bundesrat oder vom BAV festgelegt wurde.

Die Trassenvergabestelle ist nach den Grundsätzen des Corporate-Governance-Berichts des Bundesrates als selbständige Anstalt des Bundes geplant. Die rechtlichen Grundlagen dazu müssen im Eisenbahngesetz verankert werden. Vorgesehen wird die Wahl des Verwaltungsrates durch den Bundesrat. Die grundsätzliche Führungsstruktur ist damit gleich ausgebildet wie bei einer Aktiengesellschaft. Der Verwaltungsrat fällt die strategischen Entscheide und wählt die Geschäftsleitung. Damit wird die notwendige Unabhängigkeit der Geschäftsleitung von Bundesverwaltung und Eisenbahnunternehmen geschaffen.

Die Trassenvergabestelle wird für alle normalspurigen Eisenbahnstrecken zuständig sein. Aus Sicht des Bundesrats ist es nicht nötig, die Zuständigkeit der Trassenvergabestelle auch auf Schmalspur-, Zahnrad- und Trambahnen auszuweiten. Denn dort spielt der Netzzugang nur eine sehr geringe Rolle. Eine solche Regelung wäre auch mit dem EG-Recht kompatibel, welche für solche Fälle Ausnahmen vorsieht (vgl. Art. 1 Abs. 3 Bst. a und b Richtlinie 2001/14/EG). Der Bundesrat wird die genauen Zuständigkeiten und die Einzelheiten der Organisation auf dem Verordnungsweg noch genauer zu definieren haben. Darüber hinaus gestaltet die Trassenvergabestelle ihren Aufgabenbereich in Absprache mit den Infrastrukturbetreiberinnen selbst. Insbesondere soll ihr die Möglichkeit offen stehen, gewisse Aufgaben, z.B. die Erstellung des Netzfahrplans, durch die Infrastrukturbetreiberinnen ausführen zu lassen. Auf diese Weise kann das bei den Bahnen bestehende Wissen weiterhin genutzt werden und das Entstehen neuer Schnittstellen wird auf ein Minimum reduziert. Die Verantwortung für allenfalls ausgelagerte Aufgaben verbleibt aber auch in diesem Fall bei der Trassenvergabestelle, so dass die Diskriminierungsfreiheit gewährleistet bleibt.

Neue Trassenvergabestelle finanziert sich selbst

Heute muss von einem Personalbestand von vierzig Stellen ausgegangen werden. Die neue Trassevergabestelle wird einen höheren Personalbestand haben, als die heutige Trassevergabestelle, da sie mehr Aufgaben hat. Die genauere Anzahl Stellen hängt davon ab, welche Aufgaben die Trassenvergabestelle selbst wahrnehmen muss, und welche sie allenfalls an Infrastrukturbetreiberinnen auslagern will und kann. Eine absolut zuverlässige Aussage in Bezug auf den Personalbestand ist deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Für den Bund hat dies so oder so keine finanziellen Folgen. Die Trassenvergabestelle deckt ihren Aufwand vollumfänglich durch Abgaben der Infrastrukturbetreiberinnen, indem der jährliche Aufwand nach Massgabe der zugeteilten Trassenkilometer auf diese verteilt wird. Die Trassenvergabestelle ist nicht gewinnorientiert, soll aber ihre Kosten vollumfänglich decken. Für die Infrastrukturbetreiberinnen wird ein begrenzter zusätzlicher Koordinationsaufwand mit der neuen Trassevergabestelle entstehen. Indem die Trassevergabestelle zusätzliche Aufgaben wahrnehmen wird, erfahren die Infrastrukturbetreiberinnen aber auch eine Entlasstung.