Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

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fic on the North-South-Corridor) mit und unterstützt die Bemühungen der politischen Behörden, die Qualität auf dem Nord-Süd-Korridor zu optimieren.

Bisherige Aufgabe fällt weg: Streitigkeiten betreffend Trassen werden nicht mehr durch die SKE entschieden

Nachdem mit der Trassenvergabestelle als Anstalt des Bundes zum ersten Mal ein wirklich unabhängiges Gremium besteht, muss die Frage gestellt werden, wie sich diese Tatsache auf die SKE auswirkt, und welche Rolle der SKE in diesem veränderten Umfeld noch zukommt.

Die Trassenvergabestelle wird nach dem in Kapitel 2.1.2 vorgestellten Modell die Diskriminierungsfreiheit im Netzzugang betreffend Trassen umfassend sicherstellen. Als autonome Anstalt des Bundes ist die Trassenvergabestelle eine Behörde im Sinne von Artikel 1 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (VwVG)24. Ihre Anordnungen und Entscheidungen fällt sie als Verfügungen, gegen die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden kann. Vom Grundsatz der revidierten Verwaltungsrechtspflege hier abzuweichen, und dem Bundesverwaltungsgericht spezialgesetzlich eine erstinstanzliche Beschwerdemöglichkeit an die Schiedskommission voranzustellen, lässt sich sachlich nicht rechtfertigen, und würde zu einer unnötigen Verzögerung der Verfahren führen.

Folgende von der SKE wahrgenommenen Aufgaben fallen entweder dahin, oder werden einer anderen Stelle übertragen:

– die Aufsicht über die Trassenvergabestelle ist nur solange notwendig, wie diese als nicht unabhängig von Unternehmen, die gleichzeitig Verkehrsleistungen anbieten, betrachtet werden kann. Die in dieser Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Trassenvergabestelle ist unabhängig und bedarf deshalb keiner Beaufsichtigung, welche über die im Gesetzesentwurf vorgesehene Aufsicht durch den Bundesrat hinausgeht. Die Entscheide der Trassenvergabestelle unterliegen überdies der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht;

– Die Pflege von Kontakten und der Austausch von Erfahrungen erfolgt durch die Trassenvergabestelle und das BAV mit ihren jeweiligen Partnerinnen im europäischen Ausland;

– In der Arbeitsgruppe der IQ-C wirkt bereits heute das Bundesamt für Verkehr mit, da die Förderung der Qualität auf dem Nord-Süd-Korridor für die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von grösster Bedeutung ist. An Stelle der SKE kann die Trassenvergabestelle hier einen grossen Beitrag leisten, da sie in ihrer Tätigkeit unmittelbar mit zahlreichen Qualitätsproblemen konfrontiert wird.

Hingegen entscheidet die SKE weiterhin über Streitigkeiten zwischen Infrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen im Zusammenhang mit dem Netzzugang, solange die Streitigkeit keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Trassenvergabe hat.

24 SR 172.021