Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

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sowie in ihren Entscheiden von Eisenbahnunternehmen unabhängig". Verwaltungsrat und Generalversammlung sind von integrierten Eisenbahnunternehmen beherrscht. Dazu kommt, dass die hier vorgeschlagene unabhängige Trassenvergabestelle nicht gewinnorientiert ist, weshalb die Ausgestaltung als Aktiengesellschaft weder notwendig noch sinnvoll ist. Zudem widerspräche eine solche Lösung den Corporate-Government-Richtlinien des Bundesrats.

Geprüft wurde ebenfalls die Übertragung der Rolle der Schiedskommission an die WEKO. Dabei hätte die WEKO entweder als Beschwerdeinstanz und Marktaufsicht, oder nur als Marktaufsicht funktioniert. Allerdings ist die Rolle der Beschwerdeinstanz der WEKO fremd, und sie zog es vor, auf die Marktaufsicht im Eisenbahnverkehr zu verzichten. Aus diesem Grund wurde auf den Einbezug der WEKO über ihre heutige Rolle hinaus verzichtet.