Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht

Heute Nach Änderung des EBGs im Rahmen des "Zweiten Schritts der Bahnreform 2"

SKE − entscheidet über Streitigkei- − entscheidet Streitigkeiten ten im Zusammenhang mit zwischen Eisenbahnunterdem Netzzugang nehmen über den Netzzugang (neu ohne Streitigkeiten betr. Trassenvergabe)

− Überprüft den Markt auf diskriminierendes Verhalten von Infrastrukturbetreiberinnen

Bundesverwal- − Rekursinstanz gegen Ent- − Rekursinstanz gegen Enttungsgericht scheide der SKE scheide der SKE

− Rekursinstanz gegen Entscheide der Trassenvergabestelle

2.1.4 Vorgeschlagene Änderung führt zu vollständiger Diskriminierungsfrei-

heit

Die hier vorgeschlagene neue Regelung der Zuständigkeiten führt zu einer diskriminierungsfreien Trassenvergabe. Sie bringt eine Vereinheitlichung des Rechtswegs und damit klare Zuständigkeiten. Mit der Übernahme der Marktaufsicht durch die ehemalige SKE entsteht gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsgericht die von EG-Recht geforderte Regulierungsstelle.

2.1.5 Geprüfte Alternativen können Unabhängigkeit nicht gewährleisten

Um die EG-Kompatibilität zu gewährleisten, wurden verschiedene Varianten geprüft, darunter andere Rechtsformen für die Trassenvergabestelle, insbesondere eine Aktiengesellschaft oder die Integration in die Bundesverwaltung. Vor allem die geforderte Unabhängigkeit steht solchen Lösungen im Weg:

− Da Teile der Bundesverwaltung auch die Aufgabe haben, bei Eisenbahnunter-

nehmen, insbesondere der SBB, die Eignerfunktion wahrzunehmen, könnten sich Interessenkollisionen ergeben.

− Eine Aktiengesellschaft, wie sie von SBB, BLS, SOB und VöV gegründet

wurde, ist nicht im Sinne der Richtlinie 2001/14/EG "rechtlich, organisatorisch