Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 33Fedlex · Erläuternder Bericht
2.2 Interoperabilität des europäischen Schienennetzes
2.2.1 Ziel ist reibungsloser Eisenbahnverkehr über nationale Grenzen hinweg
Im Eisenbahnverkehr spielen die nationalen Grenzen heute in vielerlei Hinsicht noch eine grosse Rolle. Ziel des Bundesrats wie der Europäischen Kommission ist es daher, die Interoperabilität zu verbessern. Unter «Interoperabilität» wird die Eignung des europäischen Eisenbahnsystems für den (grenzüberschreitend) durchgehenden und sicheren Zugverkehr verstanden. Ziel ist also ein möglichst reibungsloser Eisenbahnverkehr über die Grenzen hinweg. Dazu sollen unter anderem technische Vorschriften vereinheitlicht, aber auch Verfahren vereinfacht werden, z.B. durch gegenseitige Anerkennung der Zulassung von Rollmaterial. Dabei soll das hohe Sicherheitsniveau der Schiene gehalten werden.
Bekenntnis der Schweiz zum gesamteuropäischen Eisenbahnnetz nötig
Als Land mitten in Europa hat die Schweiz für das europaweite Projekt Interoperabilität eine zentrale Bedeutung. Auch umgekehrt gilt: Die Interoperabilität ist von zentraler Bedeutung für die Schweiz. Jedoch wird nicht von heute auf morgen ein durchgängig in hohem Mass interoperabler Verkehr möglich sein. Dieser ist erst in einigen Jahren zu erwarten und erfordert ständige technische und organisatorische Anpassungen. Wichtig ist daher, dass sich die Schweiz grundsätzlich zu einem integrierten, interoperabel durchgängigen, gesamteuropäischen Eisenbahnnetz bekennt. Erst dieses europaweit technisch einheitliche Eisenbahnsystem wird den freien, durchgehenden und sicheren Verkehr quer durch den Kontinent ermöglichen.
Bessere Interoperabilität stärkt Verlagerung
Mit der Verbesserung der Interoperabilität kann die Verlagerung gestärkt werden. Der Güterverkehr auf der Bahn ist gegenüber der Strasse im grenzüberschreitenden Verkehr im Nachteil. Eine verbesserte Interoperabilität führt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit der Schiene, stärkt die Verlagerung und trägt zu einer besseren Auslastung der NEAT-Basistunnel bei. Während die Übernahme von internationalem Recht im sehr interoperablen Bereich Strasse laufend erfolgt (ADR – Beförderung gefährlicher Güter; Fahrzeugbau; Signalisation; technische Kontrolle u. a.), werden analoge Schritte zur Interoperabilität im Bahnbereich erst mit dieser Vorlage erreicht.
2.2.2 Heutige Situation: Nationale Grenzen spielen im Bahnverkehr grosse Rolle, Bahn kann ihre Stärken daher nicht ausspielen
Eine Stärke der Bahn liegt im Transport der Güter über weite Entfernungen. Momentan kann sie diese Stärke im europäischen Kontext nicht wie gewünscht ausspielen. In betrieblicher, organisatorischer und auch in technischer Hinsicht spielen die nationalen Grenzen noch immer eine grosse Rolle.
Erste gute Erfahrungen in der EG mit Interoperabilität
Die EG hat daher die Interoperabilitätsrichtlinie verabschiedet. Dabei handelt es sich um die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.