Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 45Fedlex · Erläuternder Bericht

Besteller dürfen unter bestimmten Bedingungen ausschreiben

Die Besteller können mit der geltenden gesetzlichen Regelung die Verkehrsleistung des abgeltungsberechtigten Regionalverkehrs unter den dafür geeigneten Transportunternehmen unter bestimmten Bedingungen ausschreiben (direkte Anfrage bei mehreren Transportunternehmen und/oder Publikation über die Internetplattform SIMAP und in einschlägigen Zeitschriften, Amtsblättern). Die Besteller erstellen hierzu Ausschreibungsunterlagen, worin sie detailliert Vorgaben betreffend die zu erbringende Leistung machen. Die Auswertung der eingereichten Offerten basiert grundsätzlich auf einer Nutzwertanalyse. So legen die Besteller in den Bewertungsunterlagen die Eignungs- und Zuschlagskriterien fest (Betriebsaufnahme, Umschreibung des Angebotes, Qualitätsanforderungen, Fahrzeuge, Marketing, Personal, Tarife, usw.). Zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen werden auch die Bewertungskriterien bekannt gegeben (Transparenz). Die Zeitspanne vom Beginn einer Ausschreibung bis zur Betriebsaufnahme des obsiegenden Transportunternehmens beträgt im Busbereich in der Regel rund zwei Jahre. Ein Jahr nach dem Start der Ausschreibung sollte der zukünftige Betreiber bekannt sein, damit dieser noch rund ein Jahr Zeit hat, sich auf die anstehende Aufgabe vorzubereiten (Beschaffung von Betriebsmitteln, Evaluation von zusätzlichem Personal usw.).

Leitfaden für Ausschreibungen hat sich bewährt

Das Bundesamt für Verkehr hat zusammen mit den Kantonen im Jahre 2003 einen Leitfaden für Ausschreibungen von Personentransportleistungen im öffentlichen Verkehr (Busbereich) erarbeitet, weil die rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Ausschreibungen sehr rudimentär sind. Dieser Leitfaden wurde laufend weiterentwickelt und gibt klare Vorgaben, wie eine Ausschreibung im Busbereich durchzuführen ist und gibt Antworten auf sich stellende Fragen. Er hat sich bewährt und trägt wesentlich zur Rechtssicherheit von Bestellern und Transportunternehmen im Ausschreibungsprozess bei.

Verfahren bei Ausschreibungen im Busbereich Kompetenzen

Bei einer Ausschreibung übernimmt der Kanton die Federführung. Er erstellt unter Einbezug des BAV die Ausschreibungs- und Bewertungsunterlagen und leitet die Kommunikation gegenüber den Transportunternehmen. Empfehlenswert ist dabei eine unabhängige externe Unterstützung. Bei Kantonsgrenzen überschreitenden Linien arbeiten die Kantone zusammen. Das BAV nimmt eine Koordinationsrolle wahr. Es unterstützt den Kanton in rechtlicher und materieller Hinsicht und macht auf kritische Punkte aufmerksam.

Vergabeentscheid

Gestützt auf die vom Kanton erstellten Bewertungsunterlagen werten die Besteller die Offerten aus und bereiten den Vergabeentscheid vor. Der Zuschlag an das obsiegende Unternehmen erfolgt mit einem gemeinsamen Schreiben der Besteller. Möchte ein unterlegenes Unternehmen dagegen ein Rechtsmittel ergreifen, so kann es eine anfechtbare Verfügung beim Generalsekretariat des UVEK verlangen. Diese Verfügung kann dann mit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen werden.

Positive Erfahrungen mit Ausschreibungen im Busbereich

Die Ausschreibungen im Busbereich sind aus dem heutigen System des öffentlichen Verkehrs nicht mehr wegzudenken. Obwohl die rechtliche Grundlage für Ausschreibungen mit der Revision des Eisenbahngesetzes von 1996 eher schwach war, zeigte sich bald, dass Ausschreibungen einem Bedürfnis der Besteller (Bund und Kantone) entsprechen. Seit 1996 wurden im RPV von Bund und den