Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
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2.4 Finanzierung der Wehrdienste
2.4.1 Ziel: Finanzierung der Wehrdienste ist sicher zu stellen
Ereignisse auf der Bahninfrastruktur treten nur sehr selten auf, können aber erhebliche Auswirkungen zur Folge haben. Zu den notwendigen Massnahmen nach dem Stand der Technik gehört die Bereitschaft, Ereignisse verschiedenster Art zu bewältigen. Die Einsatzplanung, die Ausbildung der Einsatzkräfte und die Bereitstellung des Materials sind eine gemeinsame Aufgabe von öffentlichen Feuer- und Chemiewehren sowie von den betroffenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU).
Ziel ist es, die Finanzierung der Wehrdienste klarer zu regeln.
2.4.2 Ausgangslage: Bei Ereignissen kommen Betriebswehren oder Wehr-
dienste der Kantone, Bezirke oder Gemeinden zum Einsatz
Einzelne Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) unterhalten für die Ereignisbewältigung eigene Betriebswehrdienste. Trotz eigener Betriebswehren nehmen aber die Bahnen für verschiedene Ereignisse Leistungen von Wehrdiensten der Kantone, Bezirke bzw. Gemeinden in Anspruch. Dies gilt insbesondere für die folgenden Ereignisse bzw. Situationen:
– Freisetzungen von gefährlichen Gütern bzw. radioaktiven Stoffen, welche
den Einsatz einer Chemie- bzw. Strahlenwehr erfordern;
– Feuerwehreinsätze an Ereignisorten, die mit dem LRZ nur nach unverhält-
nismässig langer Zeit erreichbar sind;
– Ersteinsätze im Brandfall durch lokale Feuerwehren, da diese oftmals den
Ereignisort schneller erreichen und dadurch die Brandbekämpfung besser wahrnehmen können.
– Unterstützung bei der Bergung von Todesopfern oder Verletzten.
Geschehen Unfälle mit der Eisenbahn, werden die EIU durch die kantonalen und lokalen Wehrdienste (Feuer- und Chemiewehren) bei der Bewältigung der Ereignisse unterstützt. Ohne diese Unterstützung wären die EIU nicht in der Lage, grössere Ereignisse in der erforderlichen Zeit und im notwendigen Umfang zu bewältigen.
EIU bezahlen Einsätze, beteiligen sich aber bisher nicht an den Vorhaltekosten
Die EIU bezahlen die einsatzbezogenen Kosten von öffentlichen Wehrdiensten. Sie beteiligen sich jedoch in der Regel nicht an den Vorhaltekosten. Unter Vorhaltekosten werden die Investitions- und Betriebskosten verstanden, die unabhängig von Einsätzen anfallen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem die Beschaffung und der Unterhalt von Material, Ausbildungs- und Personalkosten oder Bereitschaftskosten (Pikettdienst).
Diese Vorhaltekosten, an denen sich die EIU beteiligen sollen, gilt es klar abzugrenzen von den Kosten, die bei den Bahnen für die Sicherheitsmassnahmen an ihrer Infrastruktur anfallen (wie z.B. Sicherheitsfunk oder Selbstrettungsmassnahmen in Tunnels).